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Kein Asyl für terrorverdächtigen Tunesier


Gericht hat entschieden
Kein Asyl für terrorverdächtigen Tunesier

dpa, lc

28.03.2017Lesedauer: 1 Min.
Der terrorverdächtiger Tunesier befindet sich wieder in Untersuchungshaft.Vergrößern des BildesDer Mann befindet sich nun wieder in Untersuchungshaft. (Quelle: dpa-bilder)
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Der Asylantrag, den ein terrorverdächtiger Tunesier aus Frankfurt unmittelbar vor seiner geplanten und daraufhin abgebrochenen Abschiebung gestellt hat, ist abgelehnt worden. Der Mann

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe den Antrag bereits am Freitag als unbegründet abgelehnt. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk über den Fall berichtet. Der 36-Jährige habe bereits Rechtsmittel gegen die Ablehnung beim Verwaltungsgericht Frankfurt eingelegt. Dort wehrt er sich auch gegen seine Ausweisungsverfügung, wie Andrea Brandl vom Ordnungsdezernat bestätigt.

Der Tunesier soll einen Terroranschlag vorbereitet haben

Die geplante Abschiebung des Mannes war am Mittwochabend nur Minuten vor seinem Abflug vom Frankfurter Flughafen gestoppt worden. Er soll seinen Asylantrag damit begründet haben, dass ihm in Tunesien die Todesstrafe drohe. Die Behörden des nordafrikanischen Landes gehen davon aus, dass der Mann an dem Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis im März 2015 mit mehr als 20 getöteten Touristen beteiligt war.

Der Tunesier sitzt nun wieder in Untersuchungshaft. Er soll für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) einen Anschlag in Deutschland vorbereitet und ein Unterstützernetzwerk aufgebaut haben. Der Mann war bei einer Razzia in Hessen festgenommen worden.

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