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Das ändert sich ab dem 1.April


Zeitarbeit und Video-Sprechstunde
Das ändert sich ab dem 1.April

Von dpa, gin

31.03.2017Lesedauer: 1 Min.
Das ändert sich ab dem 1. April.Vergrößern des BildesDas ändert sich ab dem 1. April. (Quelle: dpa-bilder)
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Die Ansprüche von Leih- und Zeitarbeitern in Deutschland werden von April an gestärkt. Wenn Leiharbeiter länger als 18 Monate im gleichen Betrieb arbeiten, müssen sie übernommen werden. Folgende Neuregelungen treten im April in Kraft:

In Deutschland gibt es etwa eine Million Beschäftigte in Leih- und Zeitarbeit. Mit dem Gesetz wird eine Höchstdauer für die Überlassung an andere Betriebe von 18 Monaten eingeführt. Danach müssen Leiharbeitnehmer übernommen werden, wenn sie weiterhin dort arbeiten sollen.

Tarifpartner können sich auf eine längere Überlassung einigen. Spätestens nach neun Monaten müssten Leiharbeiter das gleiche Entgelt bekommen wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Außerdem dürften Leiharbeitnehmer nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Leiharbeit könne zudem nicht als Werkvertrag kaschiert werden.

Vermögensfreibetrag steigt auf 5000 Euro

Der Vermögensfreibetrag von Beziehern der Sozialhilfe steigt ab 1. April von 2600 auf 5000 Euro. Davon profitierten Menschen mit Behinderung, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Der höhere Freibetrag gelte auch für Menschen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung benötigten, ebenso wie für die Ehe- und Lebenspartner sowie für alleinstehende Minderjährige.

Ärzte können Video-Sprechstunden abrechnen

Wichtig vor allem im ländlichen Raum: Für Video-Sprechstunden zur Nachsorge sowie Auswertung von Röntgenbefunden erhalten Vertragsärzte nach Angaben der Bundesregierung ab 1. April eigene Abrechnungspositionen. Damit hätten Arzt und Patient einen alternativen Weg für Arztkonsultationen.

Energielabel für Holz-Heizanlagen

Ab 1. April erhalten Heizanlagen, die mit Holz - inklusive Pelletheizungen - oder Kohle befeuert werden, erstmals das EU-Energielabel. Hierunter fallen nach Angaben der Bundesregierung sogenannte Festbrennstoffkessel bis 70 Kilowatt. Die Skala reiche von Energieeffizienzklasse A++ bis Energieeffizienzklasse G.

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