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Grundsicherung Bundesrat passt Hartz-IV-Sätze an
Von dpa
Aktualisiert am 03.11.2017Lesedauer: 1 Min.
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Ab Januar werden die Hartz-IV-Sätze angehoben. Der Bundesrat billigte eine Regierungsverordnung zur Fortschreibung.
Damit steigt der Hartz-IV-Regelsatz für Einpersonenhaushalte von derzeit 409 auf 416 Euro. Für Paare erhöht sich der Satz pro Person um 6 Euro. Kleinkinder erhalten monatlich 3, Kinder und Jugendliche 5 Euro mehr als bisher.
Die Fortschreibung erfolgt auf der Basis von Preisen für den täglichen Bedarf sowie der Nettolohn- und -gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer. Sie soll Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe an der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung teilhaben lassen.
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