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Zu wenig Platz in Zellen: Entschädigung für Gefängnisinsassen


Zu wenig Platz in den Zellen
Gefängnisse müssen Insassen Entschädigung zahlen

Von dpa
07.03.2018Lesedauer: 1 Min.
Justizvollzugsanstalt im Kölner Stadtteil Ossendorf: Die Gefängnissse in Nordrhein-Westfalen sind überbelegt.Vergrößern des BildesJustizvollzugsanstalt im Kölner Stadtteil Ossendorf: Die Gefängnissse in Nordrhein-Westfalen sind überbelegt. (Quelle: Marius Becker/dpa-bilder)
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Wie in der Legebatterie: Weil viele NRW-Gefängnisse wegen Sanierungsproblemen ihre Insassen in zu kleinen Zellen unterbringen, müssen sie jetzt zahlen. Die Häftlinge hatten geklagt – und bekamen Recht.

Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahr einem Zeitungsbericht zufolge rund 31 000 Euro an Häftlinge gezahlt, die wegen menschenunwürdiger Bedingungen bei ihrer Unterbringung auf Schadenersatz geklagt hatten. Das schreibt die "Rheinische Post" unter Berufung auf das Justizministerium.

Demnach werden derzeit wegen "eines umfassenden Sanierungsstaus" in den Gefängnissen des Landes viele Häftlinge in so genannten Notgemeinschaften untergebracht. Dort stünden ihnen oft weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen fünf Quadratmeter pro Person zur Verfügung.

Verwendete Quellen
  • dpa
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