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Deutsche Umwelthilfe legt sich mit CDU-Politiker Laschet an


Verweigerung von Fahrverboten
Umwelthilfe droht Laschet mit Zwangsvollstreckung

Von dpa
Aktualisiert am 10.03.2018Lesedauer: 2 Min.
Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU): Fahrverbote will er mit allen Mitteln verhindern.Vergrößern des BildesDer nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU): Fahrverbote will er mit allen Mitteln verhindern. (Quelle: Frederico Gambarini/dpa-bilder)
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Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) will Dieselfahrverbote mit seinem Weisungsrecht verhindern. Die Deutsche Umwelthilfe hält das für einen Rechtsbruch.

Im Streit um Diesel-Fahrverbote in Düsseldorf hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) mit dem erneuten Gang vor Gericht gedroht. Laschet müsse seine Ankündigung zurücknehmen, der Bezirksregierung Düsseldorf die Verhängung von Fahrverboten zu untersagen, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Wenn der Ministerpräsident dies nicht tue, werde die Umwelthilfe die Zwangsvollstreckung des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Luftreinhaltung beantragen.

Laschet hält Fahrverbote für unverhältnismäßig

Laschet hatte am Freitag erklärt, er halte Dieselfahrverbote in NRW für unverhältnismäßig sowie rechtswidrig und habe diese Haltung der ihm "weisungsgebundenen Behörde" erläutert. Falls die Bezirksregierung Fahrverbote verhängen sollte, "gäbe es die rechtliche Möglichkeit, das zu untersagen", sagte Laschet.

Der Ministerpräsident verwies auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das habe Diesel-Fahrverbote in Ausnahmefällen zwar erlaubt, aber gleichzeitig die Verhältnismäßigkeit zum Prinzip gemacht. NRW sorge bereits mit einem Bündel von Maßnahmen für eine bessere Luftqualität.

Resch warf Laschet einen angekündigten Rechtsbruch vor. Das Bundesverwaltungsgericht habe Fahrverbote ausdrücklich als zulässiges Instrument zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte erlaubt.

Bundesverwaltungsgericht erlaubte Fahrverbote

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Bezirksregierung in seinem vom Bundesverwaltungsgericht weitgehend bestätigten Urteil verpflichtet, "schnellstmöglich" für die Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte zu sorgen. Dafür sei auch die Anordnung von Fahrverboten für bestimmte Dieselfahrzeuge erlaubt.

Die Bezirksregierung ist für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen zuständig. Nach Angaben der Behörde soll der neue Plan für Düsseldorf bis zum Sommer in Kraft treten. Regierungsvizepräsident Roland Schlapka hatte nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erklärt, es gebe "keinen Automatismus, dass in Düsseldorf Fahrverbote verhängt werden".

Verwendete Quellen
  • dpa
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