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Koalition ist sich einig: Verbindliche Frauenquote in Führungspositionen


Union bewegt sich
Koalition einigt sich in heiß umkämpfter Frage

Von dpa, reuters, dru

Aktualisiert am 21.11.2020Lesedauer: 2 Min.
Martina Merz, Vorstandsvorsitzende von ThyssenKrupp und Franziska Giffey (r), Bundesfrauenministerin: Damit der Anteil von Frauen in Führungspositionen steigt, soll es künftig eine gesetzliche Regelung geben.Vergrößern des BildesMartina Merz, Vorstandsvorsitzende von ThyssenKrupp und Franziska Giffey (r), Bundesfrauenministerin: Damit der Anteil von Frauen in Führungspositionen steigt, soll es künftig eine gesetzliche Regelung geben. (Quelle: imago-images-bilder)
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Damit der Anteil von Frauen in Führungspositionen steigt, soll es künftig eine gesetzliche Regelung geben. Darauf hat sich die große Koalition nun grundsätzlich geeinigt. Zuletzt gab es Bewegung bei dem Thema in der Union.

Die schwarz-rote Koalition hat sich grundsätzlich auf eine verbindliche Frauenquote in Vorständen geeinigt. In Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern muss demnach künftig ein Mitglied eine Frau sein, teilte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Freitag nach einer Einigung der vom Koalitionsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe zu diesem Thema mit.

Der Kompromiss soll in der kommenden Woche den Koalitionsspitzen zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden. Anschließend werde die Ressortabstimmung und die Länder- und Verbändebeteiligung eingeleitet, so dass der Kabinettsbeschluss zeitnah erfolgen könne, teilte Lambrecht weiter mit. Die Quote ist ein wesentlicher Punkt im sogenannten Führungspositionen-Gesetz – damit würde es erstmals verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Vorständen geben.

Auch Quote in Unternehmen mit Bundes-Beteiligung

Die Arbeitsgruppe von Union und SPD hat sich zudem darauf geeinigt, dass es künftig für Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung in Vorständen geben soll. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit solle ebenfalls eine Mindestbeteiligung von Frauen eingeführt werden.


Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag Verbesserungen beim Gesetz zu Frauen in Führungspositionen verabredet. Anfang des Jahres hatten Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) und Lambrecht einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Nach Differenzen hatten die Spitzen der Koalition im Sommer die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen.

Giffey sprach am Freitag von einem "historischen Durchbruch". Weil sich freiwillig nichts tue, seien Vorgaben nötig, um voranzukommen. "Wir schöpfen alle Potentiale unseres Landes aus, damit die Besten in gemischten Teams erfolgreicher sein können." Lambrecht erklärte, Frauen trügen mit hoher Qualifikation und Leistung zum Unternehmenserfolg bei. "Das ist ein großer Erfolg für die Frauen in Deutschland und bietet gleichzeitig eine große Chance sowohl für die Gesellschaft als auch für die Unternehmen selbst."

"Bei den Vorständen ist noch deutlich Luft nach oben"

Zuletzt nahmen auch in der Union die Stimmen pro Frauenquote zu. "Bei den Vorständen ist, was die Beteiligung von Frauen angeht, noch deutlich Luft nach oben", sagte Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei der Nachrichtenagentur Reuters. Fraktionsvize Nadine Schön (CDU) kommentierte einen entsprechenden Vorstoß von CSU-Chef Markus Söder mit den Worten: "Den Vorschlag von Ministerpräsident Söder finde ich gut. Dafür habe ich Sympathien, und wir sollten ihn umsetzen."

Söder hatte ebenso wie CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt eine feste Frauenquote in Dax-Unternehmen vorgeschlagen. Auch Kanzlerin Angela Merkel unterstützt das Vorhaben. Dagegen sagte Friedrich Merz, Kandidat für den CDU-Vorsitz, dem Magazin "Wirtschaftswoche": "Die Quote ist immer nur die zweitbeste Lösung. Ich hoffe, dass uns noch etwas Besseres einfällt."

Laut einem kürzlich veröffentlichten Gutachten im Auftrag der Bundesregierung hatten freiwillige Selbstvorgaben jedoch kaum Effekte auf die Frauenquote bei Vorständen. Im Auftrag des Familien- und des Justizministeriums war untersucht worden, welche Effekte das 2015 verabschiedete Gesetz zu Frauen in Führungspositionen hat. Demnach liegt der Frauenanteil bei Vorständen der betroffenen Unternehmen aktuell bei 7,6 Prozent.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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