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NPD-Verbot gescheitert: Bundesverfassungsgericht lehnt Antrag ab


Rechtsextreme Partei
Bundesverfassungsgericht lehnt NPD-Verbot ab

Von t-online, reuters, afp
Aktualisiert am 17.01.2017Lesedauer: 2 Min.
Die rechtsextreme NPD verlor in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung.Vergrößern des BildesDie rechtsextreme NPD verlor in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung. (Quelle: dpa-bilder)
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Die rechtsextreme NPD wird nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Es wies mit dem Urteil vom Dienstag den Verbotsantrag des Bundesrates ab.

"Nach einstimmiger Auffassung des Zweiten Senats verfolgt die NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele, es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt", begründete Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle die Entscheidung.

Die NPD ist nach Ansicht des Gerichts zu bedeutungslos, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung ernsthaft in Gefahr bringen zu können. Die NPD hat nur noch rund 5000 Mitglieder und ist in keinem deutschen Landesparlament mehr vertreten. Mandate hat sie nur noch auf kommunaler Ebene.

Ein Parteiverbot ist der Entscheidung zufolge kein Gesinnungsverbot. Entscheidend für ein Verbot wäre laut Urteil der Schritt von den verfassungsfeindlichen Zielen hin zur planmäßigen Bekämpfung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Diese Bekämpfung müsse sich an objektiven konkreten Umständen festmachen lassen.

Neue Hürden für Parteiverbot geschaffen

Damit scheitert zum zweiten Mal ein Antrag auf ein NPD-Verbot. 2003 hatte der Zweite Senat das Verfahren gegen die NPD eingestellt, weil noch während des laufenden Verfahrens Spitzel des Verfassungsschutzes in der Parteispitze aktiv waren. Mehrere Verfassungsrichter sahen damals das faire Verfahren verletzt.

Karlsruhe entwickelte mit dem Urteil zugleich neue Maßstäbe für künftige Verbotsverfahren. Maßstab ist demnach die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die das Gericht auf ihren "unveräußerlichen Kern" zurückführte - die Beachtung der Menschenwürde, das Demokratieprinzip, wonach alle Bürger an der demokratischen Willensbildung teilhaben können, und das Rechtsstaatsprinzip, das die Bindung an Recht und Gesetz bestimmt.

Es gibt den Richtern zufolge allerdings keine konkreten Anhaltspunkte von Gewicht dafür, dass die NPD ihre Ziele erreichen kann und insoweit ein präventiver Schutz der Demokratie durch ein Verbot nötig ist.

Für die Vorwürfe des Bundesrats, die NPD schaffe für das Erreichen ihrer Ziele vor allem in den neuen Ländern eine "Atmosphäre der Angst" und sei als "geistiger Brandstifter" unter anderem verantwortlich für Brandanschläge auf Asylbewerberunterkünfte, fanden die Richter keine ausreichenden Belege. Eine "Grundtendenz", dass die NPD ihre Ziele mit Gewalt durchsetzen wolle, gebe es nicht.

Es gebe zwar Fälle, in denen Andersdenkende eingeschüchtert und an der Ausübung ihrer demokratischen Rechte gehindert würden, hieß es. Doch die Zahl dieser Fälle überschreite die Schwelle für ein Parteiverbot nicht. Solche Einzeltaten müssten vielmehr mit dem Strafrecht verfolgt werden.

Wir hatten zunächst vermeldet, dass die NPD verboten wird. Diesen Fehler bitten wir zu entschuldigen.

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