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Bundesverfassungsgericht: Wanka durfte AfD nicht "Rote Karte" zeigen


Urteil des Verfassungsgerichts
Wankas "Rote Karte" gegen die AfD war nicht rechtens

Von afp, rtr, df

Aktualisiert am 27.02.2018Lesedauer: 1 Min.
Bildungsministerin Johanna Wanka: Die CDU-Politikerin hatte auf der Webseite ihres Ministeriums zum Boykott einer AfD-Demonstration aufgerufen.Vergrößern des BildesBildungsministerin Johanna Wanka: Die CDU-Politikerin hatte auf der Webseite ihres Ministeriums zum Boykott einer AfD-Demonstration aufgerufen. (Quelle: Archivbild/Bernd von Jutrczenka/dpa-bilder)
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Auf der Webseite ihres Ministeriums hatte Johanna Wanka die AfD scharf attackiert. Damit verletzte sie das Neutralitätsgebot für Regierungsmitglieder, heißt es aus Karlsruhe.

Die amtierende Bundesbildungsministerin Johanna Wanka hat mit einer Presseerklärung gegen die AfD nach höchstrichterlichem Urteil gegen das Neutralitätsgebot für Regierungsmitglieder verstoßen. Mit ihrer Pressemitteilung "Rote Karte für die AfD" habe die CDU-Politikerin das Recht der Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und gab damit einer Klage der AfD statt.(Az: 2 BvE 1/16)

Wanka hatte im November 2015 auf der Homepage des Bildungsministeriums eine Presseerklärung veröffentlicht, mit der sie auf den Demonstrationsaufruf der AfD in Berlin unter dem Motto "Rote Karte für Merkel – Asyl braucht Grenzen" reagierte. In der Erklärung Wankas hieß es: "Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung."

Kein Recht auf "Gegenschlag"

Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu fest, ein Recht auf Gegenschlag, nämlich auf unsachliche Angriffe in gleicher Weise zu reagieren, bestehe für Mitglieder der Bundesregierung nicht. "Nimmt ein Regierungsmitglied für sein Handeln die Autorität des Amtes in Anspruch, ist er dem Neutralitätsgebot unterworfen", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in der Urteilsverkündung.

Verwendete Quellen
  • AFP, Reuters
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