Anzeige
Schlecker-Verteidigung Forderung nach Haftstrafe überzogen
Von dpa
Aktualisiert am 21.11.2017Lesedauer: 1 Min.
Kopiert
Die Verteidiger von Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker halten die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Gefängnisstrafe für ihren Mandanten für überzogen. Anwalt Norbert Scharf sprach in seinem Plädoyer im Bankrottprozess gegen Schlecker in Stuttgart von einem minder schweren Fall, empfahl dem Gericht selbst aber kein konkretes Strafmaß für den 73-Jährigen.
Die Vertreter der Anklage hatten zuvor drei Jahre Haft für den Gründer der einst größten Drogeriemarktkette Europas gefordert. Sie werfen ihm vor, im Angesicht der drohenden Insolvenz Geld beiseite geschafft zu haben. Auch für Schleckers mitangeklagte Kinder Lars und Meike forderten sie Haftstrafen. Das Urteil soll am kommenden Montag gesprochen werden.
ShoppingAnzeigen
Anonyme Geburt war ihr lästig
Staatsschutz ermittelt
Auf dem Gelände einer Schule
Festnahme in Köln
Flugbegleitung klärt
Eröffnung einer Strandbar eskaliert
Von der Familie des Mädchens
17-Jähriger in Untersuchungshaft
Justiz & Kriminalität
Lotto & Glücksspiel
Unglücke