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Totschlag aus Eifersucht: 89-Jähriger muss ins Gefängnis


Fünf Jahre Knast
Totschlag aus Eifersucht: 89-Jähriger muss ins Gefängnis

Von dpa, te

17.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte mit seiner Anwältin während des Prozesses in Düsseldorf: Er soll seine Frau aus Eifersucht erstochen haben.Vergrößern des BildesDer Angeklagte mit seiner Anwältin während des Prozesses in Düsseldorf: Er soll seine Frau aus Eifersucht erstochen haben. (Quelle: Martin Höke)
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Ein 89-Jähriger hat gestanden, seine Frau aus Wut über einen 63 Jahre zurückliegenden Seitensprung erstochen zu haben. Nun wurde er verurteilt – aber nicht wegen Mordes.

Das Landgericht Düsseldorf hat einen 89-jährigen Rentner zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten wegen Totschlags verurteilt. Der Grund: Er hatte seine Frau aus Wut über einen angeblichen Seitensprung, der sich vor 63 Jahren ereignet haben soll, erstochen. Die Affäre kam ans Licht, als die 82-jährige Frau ihrem Mann während eines Streits vorwarf, nicht der biologische Vater ihrer ältesten Tochter zu sein.

Der Angeklagte gestand die Tat. Er habe es nicht ertragen können, dass seine Frau im Streit behauptet hatte, der tatsächliche Vater sei "jünger, schöner und reicher als Du". Deshalb habe er zum Messer gegriffen. Obwohl die Staatsanwaltschaft den Mann wegen Mordes anklagte, ging das Gericht von einer Messerattacke in einem Anfall von Eifersucht aus. "Die Frau war dabei nicht arg- und wehrlos. Damit ist das Mordmerkmal der Heimtücke nicht erfüllt", erklärte Richter Rainer Drees.

Mehr als 20 Stich- und Schnittwunden

Erschreckend war die Brutalität des Angriffs: Insgesamt hatte der Rentner seiner Frau 20 Schnitt- und Stichverletzungen zugefügt. Die 82-Jährige starb noch in ihrer Wohnung. Nach der Tat versuchte der Rentner auch sich selbst zu töten, konnte aber schwer verletzt gerettet werden.

Besonders pikant ist, dass ein Vaterschaftstest bestätigte, dass der Angeklagte tatsächlich der biologische Vater der ältesten Tochter des Paares ist. Der Staatsanwalt äußerte Zweifel an dem angeblichen Seitensprung seiner Frau - es scheint so, als hätte der Mazedonier unbedingt daran glauben wollen, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Seine Strafe wird der Verurteilte wohl in einer speziellen Einrichtung für ältere Gefangene in Paderborn verbüßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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