t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaJustiz

Anwälte von Gustl Mollath: Genervt sein reicht nicht


"Gegen meine Ehre"
Mollaths Verteidiger bitten vergeblich um Entpflichtung

Von dpa
Aktualisiert am 28.07.2014Lesedauer: 1 Min.
Der Rechtsanwalt Gerhard Strate (rechts) will nicht mehr für Gustl Mollath arbeitenVergrößern des BildesDer Rechtsanwalt Gerhard Strate (rechts) will nicht mehr für Gustl Mollath arbeiten (Quelle: dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die Pflichtverteidiger im Wiederaufnahmeverfahren des einstigen Psychiatrie-Insassen Gustl Mollath haben um Entpflichtung von ihren Mandaten gebeten - allerdings vergeblich. Das Landgericht Regensburg sah weder eine grobe Pflichtverletzung noch ein ernsthaft gestörtes Vertrauensverhältnis und entband die Anwälte nicht von ihrem Pflichtmandat.

Mollath sei "bislang hervorragend verteidigt" worden, erklärte die Vorsitzende Richterin.

"Gegen meine Ehre"

Beide Pflichtverteidiger hatten ihre Entpflichtung beantragt. "Ein Angeklagter, der über seinen Verteidiger Lügen verbreitet, geht gegen meine Ehre", sagte Rechtsanwalt Gerhard Strate zur Begründung.

In der Vorwoche hatten beide Anwälte bereits ihr Wahlmandat niedergelegt - sie waren daraufhin vom Gericht als Pflichtverteidiger bestellt worden.

"30 Anträge sind Mist"

Die Anwälte waren erbost über Mollaths Verhalten. Er hatte um mehrere Tage Bedenkzeit gebeten, um weitere Beweisanträge zu stellen. Zudem gab er an, es habe keine Zeit gegeben, mit seinen Verteidigern zu sprechen. Strate widersprach dem: Es habe keine Anstalten Mollaths gegeben, mit der Verteidigung zu sprechen. "Ich habe ihm erklärt, warum seine 30 Anträge Mist sind. Wir waren auf dem Weg zu einem Freispruch."

Wenn nun im Hintergrund offensichtlich weitere Rechtsberater Mollaths agierten, bitte er um Entbindung vom Mandat.

Debatte um Unterbringung in psychiatrischen Kliniken

Der 57-jährige Mollath muss sich wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Er soll 2001 seine damalige Ehefrau misshandelt und Dutzende Autoreifen zerstochen haben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen. Erst 2013 kam er frei.

Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website