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Fall Peggy: Ulvi K. muss trotz Freispruch in Psychiatrie bleiben


Trotz Freispruch im Fall Peggy
Ulvi K. muss vorerst in Psychiatrie bleiben

Von dpa
Aktualisiert am 21.01.2015Lesedauer: 2 Min.
Ulvi K. "nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit"Vergrößern des BildesUlvi K. im Mai 2014 im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Bayreuth (Quelle: dpa-bilder)
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Der im Fall Peggy freigesprochene Ulvi K. muss zumindest vorerst weiter in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben. Von ihm gehe "nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit" aus, teilte das Landgericht Bayreuth mit. Ulvi K. ist wegen sexuellen Missbrauchs von mehreren Kindern in der Psychiatrie untergebracht.

Nach Ansicht der Strafvollstreckungskammer sind in der Behandlung zwar Fortschritte erzielt worden, die auch zu Vollzugslockerungen geführt hätten. Die Therapie-Ziele seien aber noch nicht erreicht worden. In einem Jahr soll erneut überprüft werden, ob Ulvi K. im Maßregelvollzug bleiben muss.

Freispruch nach Mordurteil

2004 war der heute 37-Jährige aus dem oberfränkischen Lichtenberg wegen Mordes an dem bis heute verschwundenen Mädchen Peggy verurteilt worden. Im Wiederaufnahmeverfahren wurde der geistig behinderte Mann dann freigesprochen, weil es keine Beweise gegen ihn gab - nur ein Geständnis, das ihm nach Überzeugung des Gerichts in den Mund gelegt worden war.

Die Kammer des Gerichts hatte sich nach eigenen Angaben intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, ob die weitere Unterbringung in der Psychiatrie noch verhältnismäßig sei. Zu berücksichtigen sei gewesen, dass es sich bei den Taten, die zur Unterbringung führten, um erhebliche Straftaten gegenüber Kindern gehandelt habe, hieß es. Ausdrücklich bedauert das Gericht, Ulvi K. werde "von außen" offensichtlich suggeriert, er habe "überhaupt nichts" getan.

In einem Bericht der "Frankenpost" vom Juli 2014 äußerte sich dazu eine Unterstützerin von Ulvi K., die frühere Rechtsanwaltsgehilfin Gudrun Rödel: Die Vorwürfe, Ulvi habe Kinder sexuell missbraucht, träfen nicht zu. Er habe vor Kindern onaniert - "etwas anderes liegt nicht vor". Das habe er auch nie bestritten. Sie habe mit den damals betroffenen Kindern gesprochen, und die sähen sich nicht als Opfer. "Er hat gelernt, dass das damals nicht richtig war, und er kann jetzt damit umgehen", schreibt das Blatt.

Neues Gutachten: weiterer Therapiebedarf

Anfang Januar hatten sich Unterstützer von ihm vor dem Gerichtsgebäude in Bayreuth versammelt, um ihre Solidarität zu bekunden. Im Sommer war ein neues Gutachten über Ulvi K. in Auftrag gegeben worden. Das kommt zu dem Schluss, dass er weiter Therapiebedarf hat. Dennoch will sein neuer Verteidiger Thomas Saschenbrecker für die Entlassung aus der Psychiatrie kämpfen. Ulvi K. soll dann in einer Wohngruppe leben und betreut werden.

Der Fall Peggy ist einer der spektakulärsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre in Deutschland. Die damals neun Jahre alte Schülerin verschwand im Mai 2001 im Landkreis Hof. Bis heute fehlt jede Spur von ihr. Ulvi K. kam nach dem Schuldspruch 2004 im Fall Peggy nicht ins Gefängnis, sondern in die Psychiatrie. Der Grund: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in Lichtenberg mehrere Kinder missbraucht hatte.

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