t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaJustiz

Staatsanwalt nimmt Strafbefehl gegen Notarzt zurück


Online-Petition mit 200.000 Unterstützern
Staatsanwalt nimmt Strafbefehl gegen Notarzt zurück

Von afp, dpa
Aktualisiert am 10.02.2015Lesedauer: 1 Min.
Doch keine Strafe? Der Notarzt, der nach einem Rettungseinsatz einen Strafbefehl erhalten hatte.Vergrößern des BildesDoch keine Strafe? Der Notarzt, der nach einem Rettungseinsatz einen Strafbefehl erhalten hatte. (Quelle: Winfried Rein / Donaukurier / dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Der Fall eines Notarzt aus Bayern, der nach einem Rettungseinsatz bestraft werden sollte, sorgte für heftige Diskussionen im Netz. Die Staatsanwalt Ingolstadt rudert nun zurück und kassiert den Strafbefehl.

Das bestätigte Rechtsanwalt Florian Engler, der den Mediziner vertritt, der "Augsburger Allgemeinen". Er hoffe nun auf eine Einstellung des Verfahrens.

Eine im Internet gestartete Onlinepetition für einen "Freispruch" des Mediziners fand bis Montag rund 200.000 Unterstützer.

Kleinkind hatte Schnellkleber verschluckt

Der Notarzt aus Neuburg an der Donau sollte wegen eines Rettungseinsatzes im vergangenen Jahr 4500 Euro zahlen und für ein halbes Jahr seinen Führerschein abgeben.

Der Mediziner war mit Blaulicht und Martinshorn im Einsatz. Ein zweijähriges Mädchen hatte Schnellkleber verschluckt und drohte zu ersticken. Auf der Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn überholte der Notarzt mehrere Autos.

Strafbefehl wegen Verkehrsgefährdung

Ein Autofahrer erstattete Anzeige gegen den 51-jährigen Notarzt, weil dieser beim Überholen zu weit ausgeschert sein soll. Deshalb hatte er einen Strafbefehl wegen Verkehrsgefährdung erhalten.

Nach Aussage des Anwalts des Mediziners ging die Rücknahme des Strafbefehls am Montag beim Amtsgericht in Neuburg ein. Es müsse nun noch geklärt werden, ob die Staatsanwaltschaft den Notarzt gänzlich straffrei ausgehen lassen wolle oder nach einer anderen Form der Strafe suche.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website