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Frankfurt am Main: Sechs Jahre Haft für tödliche Teufelsaustreibung


Südkoreanerin qualvoll erstickt
Sechs Jahre Haft für tödliche Teufelsaustreibung in Frankfurt

Von afp
20.02.2017Lesedauer: 1 Min.
Der 16-jährige Sohn der getöteten Südkoreanerin vor Gericht.Vergrößern des BildesDer 16-jährige Sohn der getöteten Südkoreanerin vor Gericht. (Quelle: ap-bilder)
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Wegen einer angeblichen Teufelsaustreibung mit tödlichem Ausgang an einer 41-jährigen Südkoreanerin hat das Landgericht Frankfurt am Main die 44-jährige Hauptangeklagte zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Der 16-jährige Sohn des Opfers und vier weitere Angehörige kamen mit Bewährungsstrafen davon. Den qualvoll langsamen Tod der Frau in einem Frankfurter Hotel wertete das Gericht als Körperverletzung mit Todesfolge.

Die Tat ereignete sich am 5. Dezember 2015 im Zimmer 433 eines großen Frankfurter Hotels: Als die 41-Jährige mitten in der Nacht begann, Selbstgespräche zu führen und um sich zu schlagen, entschieden sich ihre fünf Angehörigen zu einer Teufelsaustreibung. Dabei sollen sie die Frau auf den Boden gedrückt, sie geschlagen und getreten und ihr ein Handtuch sowie einen mit Stoff bezogenen Kleiderbügel in den Mund geschoben haben - woran die Frau erstickte.

Zweistündiges Martyrium

Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte das Opfer zuvor ein zweistündiges, schmerzvolles Martyrium erlitten. Angeklagt waren neben dem 16-jährigen Sohn der Frau noch dessen ebenfalls 16 Jahre alter Cousin sowie die 44-jährige Cousine der getöteten Frau, deren 22 Jahre alter Sohn und ihre 19-jährige Tochter.

Die 44-Jährige war dem Urteil zufolge Haupttäterin. Sie hatte sich der Anklage zufolge "angemaßt, über Leben und Tod zu entscheiden", sie sei die treibende Kraft bei der Teufelsaustreibung gewesen und habe dem Opfer zuletzt auch das Tuch und den Kleiderbügel in den Mund gesteckt.

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