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babys vertauscht – Krankenhaus muss 90.000 Euro bezahlen


Babys nach Geburt vertauscht
Klinik muss 90.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Von dpa
12.06.2017Lesedauer: 1 Min.
Das Krankenhaus hatte eine mögliche Verwechslung für unwahrscheinlich gehalten, da zu gegebener Zeit kein zweites Baby mit einem ähnlich geringem Gewicht geboren wurde. (Symbolbild)Vergrößern des BildesDas Krankenhaus hatte eine mögliche Verwechslung für unwahrscheinlich gehalten, da zu gegebener Zeit kein zweites Baby mit einem ähnlich geringem Gewicht geboren wurde. (Symbolbild) (Quelle: Waltraud Grubitzsch/dpa-bilder)
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Ein Gericht in Österreich hat einer Familie 90.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Ihre Tochter war nach der Geburt im Jahr 1990 im Landeskrankenhaus vertauscht worden.

Den drei Familienmitgliedern wurden nach Auskunft des Gerichts vom Montag jeweils 30.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Außerdem muss die Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) die Kosten für die Adoption der Tochter in Höhe von etwa 2000 Euro zahlen. Die betroffene Familie hatte erst vor einigen Jahren bei einer Blutuntersuchung der Tochter erfahren, dass sie nicht das leibliche Kind sein kann.

Das Krankenhaus hatte eine mögliche Verwechslung für unwahrscheinlich gehalten, da in der fraglichen Zeit kein zweites Baby mit so geringem Gewicht – das Mädchen wog keine zwei Kilogramm – auf die Welt gekommen sei. Trotz weiterer DNA-Tests wurde bisher kein zweites Mutter-Tochter-Paar ausfindig gemacht, das an der Verwechslung beteiligt gewesen sein könnte.

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