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Holocaust-Leugnerin muss voraussichtlich ins Gefängnis


Revisionsantrag gescheitert
Holocaust-Leugnerin muss voraussichtlich ins Gefängnis

dpa, as

Aktualisiert am 13.02.2018Lesedauer: 1 Min.
Ursula Haverbeck im Amtsgericht Berlin-Tiergarten: Revisionsantrag der 89-Jährigen scheitert.Vergrößern des BildesUrsula Haverbeck im Amtsgericht Berlin-Tiergarten: Revisionsantrag der 89-Jährigen scheitert. (Quelle: Archiv/Paul Zinken/dpa-bilder)
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Die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ist mit ihrem Revisionsantrag gescheitert. Nun muss sie wahrscheinlich ins Gefängnis.

Die wegen Volksverhetzung verurteilte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck muss voraussichtlich ins Gefängnis. Die 89-Jährige scheiterte nach dpa-Informationen vor dem Oberlandesgericht Celle mit einem Revisionsantrag gegen ein Urteil des Landgerichtes Verden, das sie Ende August 2017 wegen Volksverhetzung zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt hatte.

Urteil ist rechtskräftig

Bei der Entscheidung des Oberlandesgerichtes sei das Urteil ausschließlich auf mögliche Rechtsfehler überprüft worden, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichtes auf Anfrage. Diese seien aber nicht festgestellt worden. Damit sei das Urteil rechtskräftig. Haverbeck wurde schon mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt. Wiederholt behauptete sie, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen sei. Aus Sicht der Verteidigung sind die Äußerungen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt.

Verwendete Quellen
  • dpa
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