t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaJustiz

Angeklagter bestreitet Raubmord im Berliner Tiergarten


Prozess um Raubmord in Berlin
18-Jähriger soll für Geld und Handy getötet haben

Von afp
Aktualisiert am 28.03.2018Lesedauer: 2 Min.
Dem aus Tschetschenien stammenden 18-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, eine 60-jährige Frau im September 2017 im Berliner Tiergarten auf ihrem Heimweg angegriffen zu haben.Vergrößern des BildesDem aus Tschetschenien stammenden 18-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, eine 60-jährige Frau im September 2017 im Berliner Tiergarten auf ihrem Heimweg angegriffen zu haben. (Quelle: Christophe Gateau/dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Nach dem gewaltsamen Tod einer Frau im Berliner Tiergarten steht der mutmaßliche Täter vor Gericht. Ilyas A. bestreitet die Tat, gibt aber zu, die 60-Jährige bestohlen zu haben.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 60-Jährigen im Berliner Tiergarten weist der Angeklagte den Vorwurf des Raubmordes zurück. Er habe den Leichnam gefunden und nach Wertsachen durchsucht, hieß es in einer zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Berlin verlesenen Erklärung von Ilyas A. Die Anklage wirft dem Tschetschenen vor, die arg- und wehrlose Susanne F. heimtückisch getötet zu haben.

Er habe die Frau am Abend des 5. September 2017 durch Halswürgen getötet, um einen Raub zu verschleiern, heißt es in der von Staatsanwalt Reiner Pützhoven verlesenen Anklage. Der Angeklagte gab dagegen in seiner Erklärung an: "Es war vielmehr so, dass ich den Leichnam in den Morgenstunden des 6. September gefunden habe."

Fall löste Debatte um Abschiebungen aus

Dem als Heranwachsenden angeklagten 18-Jährigen drohen bei einer Verurteilung wegen Mordes zehn Jahre Haft. Der Fall hatte im vergangenen Herbst für großes Aufsehen gesorgt. Die Kunsthistorikerin F. war am Abend auf dem Heimweg aus einem Biergarten in Berlins größtem Stadtpark überfallen worden.

Der Leichnam von F. konnte erst nach drei Tagen in einem Gebüsch gefunden werden, wo sie ihr Mörder versteckt haben soll. Weil der mutmaßliche Täter A. kein Aufenthaltsrecht hat, löste der Fall eine Debatte über die Abschiebepraxis aus.

Verdächtiger stahl Handy und Geld

In der vom Vorsitzenden Richter Ralf Vogl verlesenen Erklärung, die A.s Verteidiger bereits bei einem Haftprüfungstermin Anfang März eingereicht hatte, nennt Ilyas A. ein Alibi für die mutmaßliche Tatzeit von 22.15 Uhr. Demnach hatte er den Abend mit Unterbrechungen in einem Internetcafé verbracht und nur zwischendurch im Tiergarten eine größere Menge Alkohol getrunken.

A. gab an, den Leichnam entdeckt zu haben, als er sich in einem Gebüsch erleichtern wollte. "Ich bekam zwar Panik, das hinderte mich aber nicht daran, die Person zu durchsuchen", erklärte der Angeklagte. Er habe der Frau ein Handy und Kleingeld entwendet und dabei den Leichnam möglicherweise bewegt.

Ehemann ist Nebenkläger

Anschließend sei er zu seinem Vater nach Polen gereist, weil er befürchtet habe, mit dem Mord an der Frau in Verbindung gebracht zu werden, erklärte A. Er war am 12. September nahe Warschau verhaftet worden und sitzt seit Anfang Oktober in Deutschland in Untersuchungshaft.

Zum Prozessauftakt waren die Ermittlungsführerin sowie Freundinnen, mit denen F. den Abend verbracht hatte, als Zeuginnen geladen. Susanne F.s Ehemann trat als Nebenkläger auf. Bis Ende Juni sind zehn weitere Verhandlungstermine angesetzt.

Verwendete Quellen
  • AFP
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website