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Aschaffenburg: Polizei löst 30 Jahre alten Vergewaltigungsfall


DNA-Spuren
Vergewaltiger nach 30 Jahren in Untersuchungshaft

Von dpa
Aktualisiert am 24.10.2017Lesedauer: 2 Min.
Eingangstür des DNA-Labors im Bayerischen Landeskriminalamt. In dem 30 Jahre alten Vergewaltigungsfall führte die erneute DNA-Überprüfung zu dem Verdächtigen.Vergrößern des BildesEingangstür des DNA-Labors im Bayerischen Landeskriminalamt. In dem 30 Jahre alten Vergewaltigungsfall führte die erneute DNA-Überprüfung zu dem Verdächtigen. (Quelle: Sven Hoppe/dpa-bilder)
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Er soll sie stundenlang vergewaltigt, mehrfach auf sie eingestochen und die totgeglaubte junge Frau schließlich in einem Aschaffenburger Waldstück verscharrt haben. Wegen dieses Verbrechens im Januar 1988 ist nun – fast 30 Jahre später – ein Tatverdächtiger festgenommen worden.

Wie Staatsanwaltschaft und Polizei mitteilten, hat der 55 Jahre alte Mann die Vergewaltigung gestanden, den Mordversuch aber nicht. Der Mann sitzt in Untersuchungshaft.

Die damals 22 Jahre alte Frau hatte sich nach der Tat schwer verletzt zu einer nahe gelegenen Straße geschleppt, wo sie von einem Autofahrer gefunden wurde. Eine sofortige Großfahndung blieb erfolglos. Trotz Phantombild und einer Belohnung von 5000 Mark konnte kein Täter ausfindig gemacht werden.

Routine Überprüfung alter Beweisstücke überführt Täter

Nun haben die Ermittler routinemäßig die alten Beweisstücke erneut untersucht und fanden darauf DNA-Spuren, die schließlich zu dem bereits vorbestraften Mann führten. Am Sonntag wurde der 55-Jährige in seiner Wohnung festgenommen.

Der Mann ist bereits wegen ähnlicher Taten polizeibekannt. 2005 wurde er wegen Vergewaltigung, versuchter sexueller Nötigung und Körperverletzung verurteilt. Deshalb war seine DNA in der Datenbank der Ermittler. Nun wird überprüft, ob der Mann auch mit anderen, noch offenen Sexualstraftaten und Tötungsdelikten in Verbindung gebracht werden kann. Zudem werden mögliche Beweismittel aus seiner Wohnung ausgewertet.

Fallaufklärung sei eine "gewisse Erleichterung"

Die junge Frau aus dem Raum Offenbach hatte im Januar 1988 eine Diskothek in Aschaffenburg besucht. Als sie gegen 2 Uhr mit ihrem Auto nach Hause fahren wollte, ist sie Polizeiangaben zufolge von dem Täter mit einem Stichwerkzeug bedroht und überwältigt worden. Schließlich habe er sie gezwungen, zu einem abgelegenen Waldstück zu fahren. Dort verging er sich an ihr. Danach war der Täter mit dem Auto seines Opfers geflüchtet. Ob sich die beiden kannten, dazu habe die Polizei keine Erkenntnisse, sagte Polizeisprecher Michael Zimmer.

Es sei eine "gewisse Erleichterung, dass der Fall jetzt aufgeklärt ist." Die 15-köpfige Sonderkommission "Hasenkopf" hatte die Ermittlungen 2015 erneut aufgenommen und dabei auch alle Spuren noch einmal zur Auswertung an das Landeskrimininalamt geschickt." DNA ist an einem Beweismittel gesichert worden", sagte Zimmer.

Angeklagt werden kann der Mann nur wegen versuchten Mordes, denn Mord kann strafrechtlich nicht verjähren. Der Tatbestand der Vergewaltigung dagegen ist Polizei und Staatsanwaltschaft zufolge seit 2008 verjährt. Im Falle eine Verurteilung wegen versuchten Mordes kann das Sexualverbrechen beim Strafmaß aber mit berücksichtigt werden - falls die Richter es als erwiesen ansehen, dass der Täter mit dem Mordversuch die Vergewaltigung vertuschen wollte.

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