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Kindesmissbrauch im Breisgau: Polizei stellte Mutter eine Falle im Wald


Kindesmissbrauch im Breisgau
In einem Wald schnappte die Falle zu

Von dpa, rok

Aktualisiert am 05.02.2018Lesedauer: 1 Min.
Ein Verdächtiger (2.v.l.) im Missbrauchsfall in Freiburg wird von Polizisten festgenommen. Den Ermittlungen zufolge hatten die Mutter und ihr Lebensgefährte einen neunjährigen Jungen übers Internet für Vergewaltigungen angeboten.Vergrößern des BildesEin Verdächtiger (2.v.l.) im Missbrauchsfall in Freiburg wird von Polizisten festgenommen. Den Ermittlungen zufolge hatten die Mutter und ihr Lebensgefährte einen neunjährigen Jungen übers Internet für Vergewaltigungen angeboten. (Quelle: Markus Donner/dpa)
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Ein Szenario wie aus einem Kriminalroman: Die Polizei lockte die Mutter, die ihren neunjährigen Sohn jahrelang zum Missbrauch angeboten hatte, in eine Falle. In einem Wald schnappte diese zu und das Kind wurde von seinem Leiden erlöst.

Im Breisgauer Missbrauchsskandal um einen jahrelang missbrauchten neun Jahre alten Jungen sickern immer mehr Details durch: Die Polizei soll die Mutter des Neunjährigen und deren Lebensgefährten in den Wald gelockt haben, wo der vereinbarte Übergriff auf das Kind stattfinden sollte.

Auf dem Weg zum Treffpunkt im Münstertal südlich von Freiburg schnappte dann die Falle der Polizei zu. Die 45 Jahre alte Frau und der 39-Jährige, wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafte, Mann wurden festgenommen. Das Kind kam in staatliche Obhut.

Lebensgefährte einschlägig vorbestraft

Der Mutter des Kindes und ihrem Lebensgefährten wird vorgeworfen, den Jungen in zahlreichen Fällen über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren Männern für Vergewaltigungen überlassen und dafür Geld kassiert zu haben. Zudem sollen sie den Neunjährigen selbst mehrfach sexuell misshandelt und vergewaltigt haben. Insgesamt sitzen acht Tatverdächtige aus dem In- und Ausland in Untersuchungshaft.

Als Konsequenz aus dem Fall überprüfen Behörden nun Änderungen an dem seit 2010 laufenden Projekt KURS zum Umgang mit besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern. Der 39-jährige Täter war in diesem Programm. Ihm war es unter anderem verboten, ohne die Anwesenheit der Mutter Kontakt zu dem Kind zu haben. Beide hatten sich jedoch nicht an diese Auflagen der Gerichte gehalten. Der 39-Jährige stand unter Führungsaufsicht.

Verwendete Quellen
  • dpa
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