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Ahmad A.: Lebenslange Haftstrafe für Messerstecher von Hamburg-Barmbek


Urteil gegen Ahmad A.
Lebenslange Haftstrafe für Messerstecher von Hamburg

Von afp, dpa, jmt

Aktualisiert am 01.03.2018Lesedauer: 2 Min.
Ahmad A. bei der Urteilsverkündung: Noch vor wenigen Wochen hatte der nun Verurteilte dichten Vollbart getragen.Vergrößern des BildesAhmad A. bei der Urteilsverkündung: Noch vor wenigen Wochen hatte der nun Verurteilte dichten Vollbart getragen. (Quelle: Georg Wendt/dpa-bilder)
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Der Messerangreifer von Hamburg ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ahmad A. hatte gestanden, in einer Edeka-Filiale einen Menschen erstochen und sechs verletzt zu haben.

Er wollte möglichst viele Christen töten, attackierte in einer Edeka-Filiale plötzlich Kunden: Der Messerstecher von Hamburg-Barmbek ist am Donnerstag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Richter des Staatsschutzsenats stellten zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Ahmad A.: Tat war Gottes Wille

Der Palästinenser Ahmad A. habe sich des Mordes sowie des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung in sechs Fällen schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter. Der abgelehnte Asylbewerber hatte im Prozess gestanden, am 28. Juli 2017 in einer Edeka-Filiale im religiösen Eifer einen 50 Jahre alten Kunden erstochen und einen weiteren Mann schwer verletzt zu haben.

Anschließend rannte er mit dem blutigen Messer in der Hand auf eine belebte Einkaufsstraße und verletzte noch fünf Passanten. Die Tat sei Gottes Wille gewesen, sagte der Palästinenser seinem psychiatrischen Gutachter. Der erklärte ihn für voll schuldfähig.

Erst in Deutschland radikalisiert

In seinen ersten Vernehmungen hatte er laut Aussage eines Polizisten stolz auf seine Taten gewirkt. Im Prozess erschien er zunächst teilnahmslos. In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung aber entschuldigte er sich erstmals bei den Opfern und ihren Familien, die noch heute unter den Folgen der Tat leiden. Sein Verteidiger betonte, Ahmad A. sei inzwischen ein anderer Mensch.

Das westliche Leben lockte den jungen Mann 2008 nach Europa. Er stammte demnach aus einer Familie, die nicht streng religiös ist. 2015 landete er schließlich in Deutschland. Laut Zeugenaussagen wollte er dort sein Studium der Zahnmedizin fortsetzen. Doch er durfte nicht bleiben. Er erklärte sich mit der Ausreise einverstanden – doch sie verzögerte sich wegen fehlender Dokumente. "Erst in Deutschland nahm sein Glaube radikalere Züge an", hatte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer erklärt.

Verwendete Quellen
  • AFP, dpa
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