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Paukenschlag im Fall Niklas in Bonn: Anklage fordert Freispruch


Anklage fordert Freispruch nach tödlicher Prügelattacke

dpa-afx, MHa

Aktualisiert am 26.04.2017Lesedauer: 2 Min.
Der Hauptangeklagte Walid S. und sein Anwalt Martin Kretschmer im Landgericht in Bonn.Vergrößern des BildesDer Hauptangeklagte Walid S. und sein Anwalt Martin Kretschmer im Landgericht in Bonn (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa-bilder)
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Die tödliche Prügelattacke auf den 17-jährigen Niklas in Bonn bleibt womöglich ungesühnt, denn die Plädoyers im Bonner Prozess bringen eine spektakuläre Wende. Die Staatsanwaltschaft hat Zweifel, dass der Richtige auf der Anklagebank sitzt – und fordert einen Freispruch.

Es sei nicht zweifelsfrei sicher, dass der 21 Jahre alte Angeklagte Niklas in der Tatnacht geschlagen und getreten habe, sagte Staatsanwalt Florian Geßler am 25. April beim Landgericht. "Das hat die Beweisaufnahme für mich in der letzten Überzeugung nicht ergeben." Auch wenn man alles versucht habe, die Tat aufzuklären: Es komme auch ein anderer Mann als Täter in Betracht.

Der 17 Jahre alte Niklas war im Mai 2016 im Bonner Stadtteil Bad Godesberg auf offener Straße mit einem Schlag gegen die Schläfe niedergestreckt worden. Anschließend wurde ihm gegen den Kopf getreten. Wenige Tage später starb er im Krankenhaus.

Laut eines Gutachtens sollen Blutgefäße im Gehirn von Niklas vorgeschädigt gewesen sein – deswegen lautete die Anklage nicht auf Totschlag, sondern auf Körperverletzung mit Todesfolge.

Zweiter Mann kommt als Täter in Frage

Nach der Beweisaufnahme sei nun aber nicht mehr auszuschließen, dass sich der entscheidende Zeuge, ein Freund Niklas', getäuscht habe, sagte der Staatsanwalt. Es gebe eine sehr große Ähnlichkeit zwischen dem Angeklagten und einem anderen Mann, bei dem man davon ausgehen müsse, dass er ebenfalls am Tatort war.

Dieser andere Mann ist für das Gericht kein Unbekannter. Er saß in dem Prozess zeitweise im Zeugenstand, verweigerte aber die Aussage. Während der Ermittlungen habe man die Ähnlichkeit zum Angeklagten aber so nicht einbeziehen können, weil der Mann sein Aussehen verändert habe und das vorhandene Bildmaterial bei der Polizei alt gewesen sei.

Die ganze Situation sei unter dem Strich unbefriedigend, sagte Geßler. Vor allem für die Mutter von Niklas, die als Nebenklägerin auftritt, tue es ihm persönlich sehr leid. "Ich kann mir vorstellen, wie wichtig das wäre, dass sie weiß, wer ihren Sohn getötet hat."

Urteil soll am 3. Mai fallen

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten allerdings wegen einer anderen Tat, die in dem Prozess eine Nebenrolle spielt, zwölf Monate Jugendstrafe auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte hatte die Beteiligung an einer Schlägerei wenige Tage vor dem Angriff auf Niklas eingeräumt. Die Attacke auf Niklas hatte er aber immer vehement bestritten. Er sei gar nicht am Tatort gewesen.

Die Wahrscheinlichkeit sei groß, dass ein anderer den Schüler angegriffen habe, sagte Verteidiger Martin Kretschmer. Er forderte daher in diesem Punkt ebenfalls einen Freispruch. Wegen der anderen Vorwürfe plädierte er für einen Dauerarrest. Das Urteil soll am 3. Mai fallen.

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