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Blinken - Viele Blinkmuffel missachten ihre Pflicht


Autofahrer
Blinken: Viele Blinkmuffel missachten ihre Pflicht

fj (CF)

Aktualisiert am 14.08.2012Lesedauer: 2 Min.
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Im Straßenverkehr ist Blinken in jeder Abbiege- und Überholsituation Pflicht. Doch obwohl viele Fahrlehrer das Mantra "Spiegel, Blinker, Schulterblick" predigen, ist es längst nicht für alle Verkehrsteilnehmer selbstverständlich. Nicht selten verursachen "Blinkmuffel" durch ihre Unachtsamkeit Gefahrensituationen. Erfahren Sie hier, wann Sie blinken müssen.

Wann Blinken Pflicht ist

Befinden Sie sich im Straßenverkehr, müssen Sie beim Abbiegen immer blinken. Hierbei müssen Sie rechtzeitig und klar anzeigen, wohin Sie abbiegen möchten. Sie müssen mit Ihrem Blinker anderen Verkehrsteilnehmern auch signalisieren, dass Sie den Fahrstreifen wechseln. Dies ist auch der Fall, wenn Sie ein Hindernis umfahren. Denn hierbei müssen Sie notgedrungen den Fahrstreifen wechseln, damit Sie zum Beispiel ein in der zweiten Reihe parkendes Auto passieren können. Die Straßenverkehrsordnung sieht weiter vor, dass Sie beim Ausscheren beziehungsweise Einordnen während eines Überholmanövers zu blinken haben.

Natürlich gilt auch dann die Blink-Pflicht, wenn Sie auf ein Grundstück fahren oder dieses verlassen möchten. Auch beim Verlassen oder Befahren eines Fußgängerbereichs, eines verkehrsberuhigten Bereichs oder des Fahrbahnrands müssen Sie Ihre gewünschte Fahrtrichtung immer mit dem Blinker anzeigen. Richtig gefährlich wird es beim Anfahren aus dem Stand: Wer beispielsweise aus der Parklücke in den fließenden Verkehr einfahren möchte, muss nicht nur blinken, sondern auch besonders achtsam nach hinten schauen – der kurze Blick in den Spiegel reicht nicht aus. Übrigens: Die Straßenverkehrsordnung bestraft falsches Blinken mit zehn Euro Bußgeld.

Die häufigsten Blinker-Irrtümer

Im Kreisverkehr beispielsweise dürfen Sie beim Einfahren nicht blinken, denn die nächste Ausfahrt folgt so schnell, dass der Blinker den nachfolgenden Verkehr fälschlicherweise glauben lassen könnte, dass Sie den Kreisverkehr gleich wieder verlassen wollen. Beim Ausfahren ist Blinken nämlich Pflicht, um den folgenden Autofahrern anzuzeigen, welche der Ausfahrten Sie benutzen möchten. Die Fahrzeuge im Kreisverkehr haben übrigens immer Vorfahrt. Sie müssen zudem auch bei einer abknickenden Vorfahrt blinken, auch wenn die Fahrtrichtung hier vorgegeben scheint.

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