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Fußgängerüberweg: Gefahren am Zebrastreifen


Recht & Verkehr
Fußgängerüberweg: Gefahren am Zebrastreifen

jb (CF)

Aktualisiert am 25.01.2013Lesedauer: 2 Min.
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Fußgänger haben an Zebrastreifen VorfahrtVergrößern des Bildes
Fußgänger haben an Zebrastreifen Vorfahrt (Quelle: Steinach/imago-images-bilder)

Der Zebrastreifen, amtlich Fußgängerüberweg genannt, räumt Fußgängern Vorrang vor Autos ein – das ist an sich eine einfache Verkehrsregel. Dennoch kommt es an Zebrastreifen immer wieder zu Gefahrensituationen und Unfällen. Hier lesen Sie, was Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer dort beachten sollten.

Fußgängerüberweg: Diese Regeln gelten

Der Zebrastreifen soll Fußgängern ermöglichen, gefahrlos auch stark befahrene Straßen überqueren zu können, ohne lange warten zu müssen. Besonders häufig findet man die Fußgängerüberwege innerhalb geschlossener Ortschaften, oft an Durchgangsstraßen. Fußgänger, die die Straße überqueren möchten, müssen jedoch am Zebrastreifen warten, bis die Autofahrer sie gesehen und angehalten haben. Umgekehrt müssen Autofahrer an einem Zebrastreifen stets anhalten, wenn sie erkennen, dass Fußgänger die Straße überqueren wollen. Davon ausgenommen sind nur Schienenfahrzeuge.

Kommt es zum Stau, müssen Autofahrer den Fußgängerüberweg stets freihalten. Außerdem ist unmittelbar vor und hinter Zebrastreifen das Überholen verboten. Hält ein Fahrer am Zebrastreifen nicht an, obwohl ein Fußgänger dort wartet, kann ihn das ein Bußgeld und vier Punkte in Flensburg kosten. Darauf weist die Deutsche Verkehrswacht hin.

Gefahren am Zebrastreifen

Obwohl der Zebrastreifen den Weg für Fußgänger sicherer machen soll, ereignet sich laut dem Auto Club Europa (ACE) fast jeder fünfte Fußgängerunfall in einer geschlossenen Ortschaft, bei dem Menschen verletzt werden, ausgerechnet an einem Fußgängerüberweg, so eine Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Im Jahr 2010 wurden demnach 5.100 Fußgänger an Zebrastreifen von Autos oder Fahrrädern angefahren. Besonders häufig passierte dies im Bundesländervergleich in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. In Berlin waren besonders häufig die Autofahrer schuld an den Unfällen. Oft tragen laut ACE aber auch die Fußgänger die Schuld, etwa wenn sie hinter einem Sichthindernis die Straße überqueren, sodass die Autofahrer zuvor keine Chance hatten, sie zu bemerken. (Bahnübergang: Das richtige Verhalten ist lebenswichtig)

Eltern.t-online.de: Kindern Stopp-Zeichen für Zebrastreifen beibringen

Radfahrer: Richtiges Verhalten am Fußgängerüberweg

Viele Radfahrer unterliegen einem gefährlichen Irrtum: Sie glauben, dass sie beim Überqueren einer Straße auf dem Zebrastreifen genauso bevorrechtigt sind wie Fußgänger. Dementsprechend halten viele Radfahrer gar nicht erst an, sondern fahren einfach über die Straße. Das Radeln über den Fußgängerüberweg ist zwar erlaubt, aber Autofahrer sind in solchen Fällen streng genommen nicht verpflichtet, Radfahrern Vorfahrt zu gewähren. Um die Radfahrer nicht in Gefahr zu bringen, tun es die meisten trotzdem. Oft ist das Anhalten aber gar nicht mehr möglich, weil Autofahrer nicht schnell genug reagieren können. Kommt es zum Unfall, kann der Radfahrer eine Mitschuld erhalten. Der ACE rät daher, lieber vom Fahrrad abzusteigen und es über den Zebrastreifen zu schieben – dann ist die Frage des Vorrangs eindeutig geregelt. (Unbekannte Verkehrsregeln für Autofahrer)

trax.de: Sicherheit - Von sicher Reisen bis unfallfrei Radfahren

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