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Mit einer Indexmiete vereinbaren Vermieter und Mieter die regelmäßige Anpassung der Miete an die allgemeine Preisentwicklung. Jede andere Mieterhöhung ist dafür aber ausgeschlossen. Für beide Seiten hat die Indexmiete Vorteile und Nachteile, die Sie gegeneinander abwägen sollten.
Jedes Jahr ist das Geld inflationsbedingt etwas weniger wert als noch ein Jahr zuvor. Um diesen Effekt auszugleichen, können Vermieter und Mieter eine Indexmiete vereinbaren. Diese orientiert sich am Verbraucherpreisindex (VPI), früher als "Preisindex für die Lebenshaltung" bezeichnet. Diesen Index veröffentlicht das Statistische Bundesamt in regelmäßigen Abständen. Steigen die Preise beispielsweise um durchschnittlich zwei Prozent, dann erfolgt eine entsprechende Erhöhung der Miete. Wird eine Indexmiete vereinbart, so müssen Mieter und Vermieter dies im Mietvertrag festhalten.
Wenngleich die Inflation ein fortlaufender Prozess ist und damit auch die Lebenshaltungskosten fortwährend steigen, darf eine Indexmiete höchstens einmal im Jahr erhöht werden. Ein gewisser Vorteil für Mieter ist also, dass sie in ihrem monatlichen Budget mindestens 12 Monate lang mit der aktuellen Miethöhe kalkulieren können. Bei Vereinbarung einer Indexmiete sind außerdem weitere Mieterhöhungen ausgeschlossen, der Vermieter kann also nicht mit dem Verweis auf einen gestiegenen örtlichen Mietspiegel die Miete erhöhen. Eine Ausnahme von der Regel sind Investitionen und Modernisierungen, zu denen der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist. Bei solchen Maßnahmen, die für gewöhnlich den Wohnwert steigern, darf er auch zwischendurch die Miete noch einmal erhöhen.
Eine Indexmiete bietet Vermietern den Vorteil einer sicheren und objektiven Grundlage, auf der sie die Mietpreise anpassen können. Für beide Seiten ist die regelmäßige Mieterhöhung so nachvollziehbar und führt in der Regel seltener zu Konflikten. Um dies zu gewährleisten, sollten Vermieter aber einige Spielregeln beachten: Auch eine Erhöhung der Indexmiete muss dem Mieter rechtzeitig vorher schriftlich bekannt gegeben werden. Die Inflationsrate und die allgemeine Preisentwicklung, auf der die Mieterhöhung fußt, muss der Vermieter ebenfalls offenlegen.
Quelle: pk (CF)
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