t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Steuererklärung zu spät abgegeben: Was tun?


Gut zu wissen
Steuererklärung zu spät abgegeben: Was tun?

md (CF)

18.05.2012Lesedauer: 1 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Steuererklärung lieber immer pünktlich abgebenVergrößern des Bildes
Steuererklärung lieber immer pünktlich abgeben (Quelle: Michael Weber/imago-images-bilder)

Die Steuererklärung muss bis zum 31. Mai beim zuständigen Finanzamt vorliegen. Diese Frist gilt für alle steuerpflichtigen Personen. Wenn Sie diese nicht einhalten können, dann wenden Sie sich am besten mit der Bitte um Fristverlängerung an die Behörde.

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung nicht eingehalten?

Sie haben den Abgabetermin nicht eingehalten und die Steuererklärung zu spät oder noch gar nicht abgegeben? Das Finanzamt beginnt ab Juni damit, entsprechende Mahnungen zu versenden. Sie bekommen dann nochmals eine Frist von etwa sechs Wochen gesetzt. Diese sollten Sie allerdings einhalten oder einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Geben Sie die Unterlagen zu spät ab, drohen Ihnen Sanktionen.

Die Steuererklärung schnell erstellen

Wenn Sie die Unterlagen doch nicht zu spät abgeben möchten, dann sortieren Sie als Erstes die Belege nach den Kategorien Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Nutzen Sie das Elster-Portal des Finanzamtes. Hier können Sie die Vordrucke downloaden, ausfüllen und via Internet versenden. Zumindest liegt dann die Erklärung schon vor. Die Belege können Sie etwas später abgeben - verweisen Sie am besten gleich darauf, dass Sie eventuell fehlende Unterlagen nachreichen. Sie haben nach Erhalt des Steuerbescheids immerhin noch die Möglichkeit, einen Einspruch zu erheben.

Sanktionen des Finanzamtes bei Verzug

Neben dem Zwangsgeld und dem Verspätungszuschlag hat die Behörde ebenfalls die Möglichkeit, Ihre Steuern zu schätzen. Diese Maßnahme sollten Sie auf jeden Fall verhindern. Das Finanzamt legt dann erfahrungsgemäß einen höheren Wert fest. Ihre Steuererklärung müssen Sie aber trotzdem abgeben.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website