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Vereinfacht ausgedrückt, gibt ein Kinderfreibetrag Steuerzahlern die Möglichkeit, ihr Existenzminimum zu erhöhen. Es gilt dabei der Grundsatz, dass ein bestimmter Mindestbetrag nicht versteuert werden muss, und auch wenn die Eltern mehr Geld verdienen, lässt sich die Summe durch das Eintragen eines Kinderfreibetrags senken. Alternativ hierzu besteht die Möglichkeit, Kindergeld zu beziehen.
Die Frage, ob Kindergeld gezahlt wird oder ein Kinderfreibetrag von der Steuer abgezogen werden kann, wird individuell vom Finanzamt entschieden. Dabei gelangt stets die Regelung zur Anwendung, die für den Steuerpflichtigen die Beste ist. Auf diese Weise ist seitens der Eltern keine Überlegung und kein eigenes Durchrechnen notwendig. (Kinderfreibetrag: 2013 noch keine Änderungen)
Es empfiehlt sich jedoch dringend, unmittelbar nach der Geburt eines Kindes einen Antrag auf Kindergeld zu stellen. Die Gewährung erfolgt durch die sogenannte Familienkasse und nur, wenn ein Kinderfreibetrag angesetzt wird, übernimmt dies das Finanzamt. (So stellen Sie einen Antrag auf Kindergeld)
Der Kinderfreibetrag macht meist bei hohen Bruttoeinkommen Sinn. Die Grenze liegt bei mehr als 60.000 Euro im Jahr, doch steigt von Jahr zu Jahr auch der gewährte Kinderfreibetrag. Die Kriterien, nach denen der Betrag festgelegt wird, sind komplex und zudem stetiger Veränderung unterworfen. Solange jedoch Kindergeld gezahlt wird, können Sie davon ausgehen, dass diese Regelung zu Ihrem Vorteil ist, und brauchen keinen Antrag auf Kinderfreibetrag zu stellen. (Kinderfreibetrag: Wem steht dieser nach der Scheidung zu?)
eltern.t-online.de: Kindergeld 2013: Was Eltern alles wissen sollten
Quelle: kg (CF)
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