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Zahlt die Krankenkasse bei Zahnimplantaten?


Zahnschmerzen
Zahlt die Krankenkasse bei Zahnimplantaten?

mk (CF)

Aktualisiert am 14.02.2012Lesedauer: 2 Min.
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Meistens übernehmen Krankenkassen nur einen FestzuschussVergrößern des Bildes
Meistens übernehmen Krankenkassen nur einen Festzuschuss (Quelle: imago-images-bilder)

Der Wunsch nach einem Implantat scheitert bei vielen Zahnersatzpatienten an der Kostenfrage. Der Grund: Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt nur einen Zuschuss, dessen Höhe unter anderem von einem sauber geführten Zahnarzt-Bonusheft abhängt. Davon unabhängig ist der Heil- und Kostenplan stets genehmigungspflichtig.

Implantate bei gesetzlichen Krankenversicherungen

Konkret übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur einen „Festzuschuss“, der sich nach dem jeweiligen Befund richtet. Die gewählte Therapie – also ob der Patient beispielsweise mit einer Brücke oder doch gleich mit einem Implantat behandelt wird – spielt dabei keine Rolle. Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich nach den Kosten der Regelversorgung. Unter diesem Begriff verstehen die gesetzlichen Krankenkassen alle zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen, die bei einem bestimmten Befund zur „Gesunderhaltung“ des Patienten dienen. Im Klartext: So wenig wie möglich, so viel wie nötig.

Die Höhe des Zuschusses hängt letztendlich also vom Zustand Ihrer Zähne ab. Sofern Sie über einen Zeitraum von fünf Jahren zahnärztliche Kontrolluntersuchungen lückenlos via Bonusheft nachweisen können, erhöht die Kasse den Festzuschuss um 20%. Sofern der Nachweis über einen längeren Zeitraum (10 Jahre) erbracht werden kann, ist eine Erhöhung von 30% vorgesehen. In Härtefällen, zum Beispiel bei Patienten mit sehr niedrigem Einkommen, können auch einzelfallbezogen alle Kosten übernommen werden. Diesbezüglich sind Sie allerdings auf den direkten Dialog mit Ihrer Kasse angewiesen. (Verschiedene Methoden des Zahnersatzes)

Implantate bei privaten Krankenversicherungen

Die meisten privaten Krankenversicherungen bezahlen bis zu 80% – einige sogar mehr – der Aufwendungen in Verbindung mit Zahnersatz, sofern dieser medizinisch begründet ist. Einige Gesellschaften schalten bei Neukunden allerdings eine sogenannte „Zahnstaffel“ vor: Hierbei erhöht sich der Maximalbetrag der erstattungsfähigen Zahnersatzaufwendungen Jahr für Jahr, bis irgendwann der gesamte Betrag ohne Deckelung übernommen wird. An der Erstellung eines Heil- und Kostenplans muss sich der Patient allerdings beteiligen. Da es keine einheitliche Regelung bei privaten Krankenkassen gibt, entscheiden am Ende die Rahmenbedingungen Ihres individuellen Tarifs. (Risiken und Komplikationen bei Implantaten)

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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