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Mutter-Kind-Kur: Das sollten Sie wissen


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Wissenwertes zur Mutter-Kind-Kur

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Aktualisiert am 23.10.2013Lesedauer: 2 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Die Mutter-Kind-Kur soll Müttern oder Vätern zur medizinischen Vorsorge oder zu Rehabilitationszwecken die Möglichkeit geben, sich außerhalb des familiären Umfeldes zu erholen. Die Therapie-Maßnahme gehört zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen und weist Unterschiede zu anderen Formen der Kur auf. Erfahren Sie, was es hierbei zu beachten gibt.

Ziele der Mutter-Kind-Kur

Familie, Beruf, Alltagsstress und andere Faktoren fordern viel von Eltern ab. In einigen Fällen führt der erlebte Stress so weit, dass chronische Krankheiten physischer und psychischer Natur die Folge sein können. Ziel der Mutter-Kind-Kur oder auch Vater-Kind-Kur ist es, Betroffenen durch Therapiemaßnahmen die Möglichkeit zu geben, solchen Krankheiten vorzubeugen oder sich von diesen zu erholen. (Kur für pflegende Familienmitglieder: Tipps)

Als Mutter oder Vater sollen Sie die dringend benötigte Ruhe und Erholung bekommen. Außerdem erhalten Sie bei Bedarf Ratschläge von Experten, wie Sie den Alltag stressfreier bewältigen sowie körperlichen und psychischen Problemen rechtzeitig entgegensteuern können. Durch eine rechtzeitige Therapie profitieren Eltern wie Kinder gleichermaßen, da Kinder unter überlasteten und überforderten Eltern sehr leiden und dadurch psychische Probleme entwickeln können. Ihr Kind wird in dieser Zeit von qualifizierten Fachkräften betreut, kann jedoch in einige Therapieangebote – vor allem die Sport- und Bewegungstherapie – mit einbezogen werden.

Voraussetzungen für einen Kur-Antrag

Anspruch auf Bewilligung einer Mutter-Kind-Kur besteht allerdings nur dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit festgestellt wurde. Hierfür benötigen Sie ein Attest von Ihrem behandelnden Arzt. Unterschieden wird zwischen Vorsorge- und Rehamaßnahmen. Für eine Mutter-Kind-Kur zu Vorsorgezwecken müssen laut dem Sozialverband VdK Deutschland folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Entweder liegen Risikofaktoren vor, die in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung des Elternteils führen würden, oder aber es liegt eine Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes vor. Doch auch bei bereits vorhandenen Erkrankungen, die durch ein drohendes Fortschreiten zu erheblichen Einschränkungen führen können, sowie bei drohenden Rückfällen oder Verschlimmerungen haben Sie Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur beziehungsweise eine Vater-Kind-Kur. (Kurantrag stellen: Tipps)

Die gleichen Therapie-Ansprüche haben Sie zu Rehabilitationszwecken, und zwar unter anderem dann, wenn Sie für den Alltag relevante Tätigkeiten aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen nicht ausführen können und Erziehung und Familienleben dadurch stark eingeschränkt sind.

Antragstellung und Kosten der Therapie

Im Vergleich zu anderen Kurformen gilt bei der Mutter-Kind-Kur nicht die Anforderung, dass zunächst alle ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein müssen. Wird Ihrem Antrag auf diese Therapie stattgegeben, verbringen Sie sie in einer stationären Kureinrichtung.

Den Antrag für die Kur füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt aus, der die erforderlichen Indikationen sowie das Therapieziel angibt. Über die Bewilligung entscheidet Ihre Krankenkasse, die Anträge auf Mutter-Kind-Kuren stichprobenhaft durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüfen lässt. Der Großteil der Kosten wird dann von der Krankenkasse übernommen. (Wer trägt die Kosten für eine Kur?)

Sie müssen lediglich eine Beteiligung in Höhe von derzeit 10 Euro pro Tag selbst zahlen (Stand November 2012). Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen. Der Aufenthalt der Kinder ist kostenlos, sie dürfen aber in der Regel nicht älter als zwölf Jahre sein. Für Kinder mit Behinderungen gibt es spezielle Kurkliniken ohne Altersbegrenzung.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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