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Energieausweis fürs Haus: Wozu Sie Ihn brauchen


Energieausweis fürs Haus: Wozu Sie Ihn brauchen

jh (CF)

Aktualisiert am 25.09.2015Lesedauer: 3 Min.
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Der Energieausweis zeigt die Energieeffizienz Ihres Hauses an.Vergrößern des Bildes
Der Energieausweis zeigt die Energieeffizienz Ihres Hauses an. (Quelle: suedraumfoto/imago-images-bilder)

Ein Energieausweis ist seit einigen Jahren Pflicht für Vermieter und für Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen wollen. Aber welche Informationen liefert der Energieausweis eigentlich? Mehr dazu und was Sie beachten sollten, lesen Sie hier.

Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz

Als der Energieausweis 2008 mit der Energieeinsparverordnung eingeführt wurde, sollte er für mehr Transparenz sorgen, wenn eine Immobilie vermietet oder verkauft wird. Kauf- oder Mietinteressenten sehen damit auf den ersten Blick, welche Energiekosten auf sie zukommen, berichtet der "Stern".

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises, denen jeweils andere Messungen zugrunde liegen: Der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis wird von Experten erstellt, indem sie die Baupläne und energetisch relevanten Bestandteile des Gebäudes analysieren. Dazu zählen Heizung, Fenster und Dämmung. Zudem klären Vergleichswerte über den Zustand der Immobilie auf, und auch Sanierungsmaßnahmen werden vorgeschlagen.

Die zweite Variante ist der Verbrauchsausweis. Hierfür werden die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre herangezogen. Auf dem Ausweis befindet sich eine Farbskala von Rot bis Grün, die die Energieeffizienz des Hauses anzeigt – je grüner, desto besser.

Einen Energieausweis beantragen können Sie bei einem Fachmann, wie etwa einem Architekten, in ihrer Umgebung. Hierfür bietet beispielsweise die Deutsche Energie-Agentur (dena) eine Datenbank im Internet an.

Das sind die Pflichten der Eigentümer

Die europäische Gesetzgebung verpflichtet Eigentümer seit 2013 dazu, den Energieausweis aktiv und nicht erst auf Verlangen vorzuzeigen. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Gebäude sind Hausbesitzer außerdem verpflichtet, schon in der Anzeige zu Vermietung oder zum Verkauf wichtige Werte wie den durchschnittlichen Energiebedarf des Gebäudes zu nennen. Zudem muss dem Käufer oder Mieter nach Vertragsabschluss eine Kopie des Energieausweises übergeben werden. Bis zum 1. Mai 2015 galt eine Schonfrist – seitdem riskieren Eigentümer bei Missachtung der Regelungen ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro, informiert die Bundesregierung.

Entsprechend lassen sich Immobilien mit geringer Energieeffizienz schwieriger verkaufen oder vermieten als solche, die modernen Energiestandards entsprechen. Auch wenn es nicht verpflichtend ist, können energetische Sanierungsmaßnahmen zu einem starken Verkaufsargument werden.

EnEV 2014: Was besagt die Energieeinsparverordnung?

Mit der EnEV 2014 wurden die energetischen Kennwerte eines Gebäudes erweitert. Zusätzlich zur früheren Farbskala mit einer Energieeffizienz von grün bis rot erfolgt nun eine Einordnung in Effizienzklassen. Wie die dena informiert, gibt es neun Effizienzklassen von A+ (niedriger Energiebedarf) bis H (hoher Energiebedarf). Eine ähnliche Einteilung kennt man von Haushaltsgeräten wie Kühlschränken.

Die Einteilung in Energieklassen greift allerdings nur bei neu ausgestellten Ausweisen. Energieausweise, die vor der EnEV ausgestellt wurden, gelten auch weiterhin und müssen nicht erneuert werden. Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig.

Kritik an unterschiedlichen Energieausweisen

Die verschiedenen Varianten des Energieausweises stehen in der Kritik. So weist lediglich der sogenannte Bedarfsausweis den tatsächlichen energetischen Baubestand nach. Er wird ausschließlich von qualifizierten Fachleuten ausgestellt, die den baulichen Zustand der Immobilie bewerten können.

Der Verbrauchsausweis weist hingegen nur den durchschnittlichen Verbrauch aller Hausbewohner in den vergangenen drei Jahren aus. Steht eine einzelne Wohnung über einen längeren Zeitraum leer, fällt die Energiebilanz entsprechend positiver aus. Im Idealfall liegen beide Ausweise vor, denn die Aussagekraft der einzelnen Varianten hängt stark von den jeweiligen Heizgewohnheiten ab.

Studie: Kritik und Lob

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung kritisiert in einer Studie nicht zuletzt die fehlende Vergleichbarkeit von Gebäuden, wenn deren Eigentümer über verschiedene Energieausweise verfügen. Dennoch spricht das Institut beiden Ausweisen jeweils eine qualifizierte Aussagekraft zu, vor allem wenn in seltenen Fällen beide Varianten vorliegen: "Der Verbrauchsausweis ist ein einfaches, günstiges Instrument zur ersten Orientierung und der Bedarfsausweis die qualifiziertere Alternative".

Für Eigentümer kann die Anschaffung beider Energieausweise zum Vorteil werden: Vor allem Käufer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus werden auf größte Transparenz Wert legen, "weil man hier nur wenig auf eigene Faust sanieren kann", so die Verbraucherzentrale Saarland. Energetische Sanierungen in einer Hausgemeinschaft gestalten sich erfahrungsgemäß schwierig.

Baudenkmäler und Nicht-Wohngebäude ausgenommen

Für Gebäude unter Denkmalschutz und sogenannte „besonders erhaltenswerte Gebäude“ sieht die Energieeinsparverordnung eine Ausnahme vor. Sollten solche Gebäude allerdings modernisiert oder erweitert werden, wird ein Energieausweis Pflicht. Generell ausgeschlossen sind kleine Gebäude mit einer maximalen Nutzfläche von 50 Quadratmetern.

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