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Förderung einer Pelletheizung - Wer bekommt Zuschuss?


Staatliche Unterstützung
Förderung einer Pelletheizung - Wer bekommt den Zuschuss?

hm (CF)

Aktualisiert am 29.08.2014Lesedauer: 2 Min.
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Besitzer von umweltfreundlichen Heizsystemen können unter gewissen Umständen mit Förderungen rechnen.Vergrößern des Bildes
Besitzer von umweltfreundlichen Heizsystemen können unter gewissen Umständen mit Förderungen rechnen. (Quelle: Jochen Tack/imago-images-bilder)

Wer eine Pelletheizung kauft, entscheidet sich für ein ökologisches Heizungssystem. Mitunter können Verbraucher daher von der staatlichen Förderung einer Pelletheizung profitieren. Wer für einen Zuschuss infrage kommt, erfahren Sie hier.

Förderungsprogramme: BAFA und KfW

Förderprogramme sind nicht nur für Verbraucher von Nutzen, in erster Linie bestimmen sie die Nachfrage nach umweltfreundlichen Systemen – auch bei Pelletheizungen. Der Vorteil ist, so das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, dass von der Förderung nur all jene profitieren, die sich für Anlagen mit geringem Emissionsausstoß und hoher Effizienz entscheiden. Hintergrund und Ziel der Förderung: die Verringerung der Schadstoffbelastung zugunsten des Umweltschutzes.

Sowohl das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW-Bank, stellen Verbrauchern Programme zur Förderung einer Pelletheizung zur Verfügung. Die KfW-Bank gewährt Kredite und Investitionszuschüsse, das BAFA Boni und – je nach Anlage und Effizienz – einen entsprechenden Zuschuss. Beide Förderprogramme können vom Verbraucher kombiniert werden.

Zuschuss vom BAFA bei Nutzung einer Pelletheizung: Wer profitiert?

Laut BAFA werden seit Sommer 2012 sogenannte Biomasseanlagen wie Holzpelletöfen mit Wassertasche, Holzpelletkessel und Kombinationskessel (die sowohl Holzpellets als auch Scheitholz verfeuern können) höher bezuschusst. Ausgenommen von der staatlichen Förderung sind allerdings Pelletöfen für Warmluft.

Der staatliche Zuschuss betrifft nicht alle Systeme in privaten Häusern und gewerblichen und öffentlichen Gebäuden. Die Häsuer müssen vor 2009 gebaut bzw. der Bau muss bereits vor 2009 angezeigt worden sein. Sie müssen außerdem damals schon ein Heizungssystem besessen haben. Im Fokus des Förderungsprogramms steht somit der Austausch älterer Heizungen zugunsten neuer.

Förderung einer Pelletheizung: Was sind die Bedingungen?

Das BAFA schränkt diese Regelung auf seiner Homepage allerdings noch weiter ein: "Seit 1. Januar 2014 müssen förderungsfähige Biomasseanlagen schärfere Grenzwerte für gasförmige und staubförmige Emissionen einhalten." Die Bezuschussung wird also strenger geregelt. Es gibt jedoch eine Ausnahme hiervon: Alle Anlagen, die bereits vor 2014 genutzt wurden, werden auch weiterhin gefördert.

Die Höhe der jeweiligen Förderung einer Anlage ist von mehreren Faktoren abhängig. So spielt eine Rolle, welches Heizsystem Sie besitzen und ob dieses mit einem weiteren System kombiniert ist – zum Beispiel einer thermischen Solaranlage. Außerdem ist relevant, wie hoch die Wärmeeffizienz Ihres Wohngebäudes ist und welche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Abgasminderung getroffen werden.

Förderung einer Pelletheizung: Wie hoch sind die Zuschüsse?

Die Basisförderung für Pelletheizungen beläuft sich laut BAFA auf 1.400 bis 3.600 Euro – je nach System und Leistung. Zusätzlich sind Bonusförderbeträge möglich, die Sie beantragen können, wenn Ihre Pelletheizung weitere Anforderungen erfüllt.

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