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Meldebescheinigung beantragen - Kosten


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Meldebescheinigung beantragen - Kosten

sm (hp)

30.01.2014Lesedauer: 2 Min.
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Ein Beispiel für ein Formular einer Meldebescheinigung der Stadt HamburgVergrößern des Bildes
Ein Beispiel für ein Formular einer Meldebescheinigung der Stadt Hamburg (Quelle: McPhoto/imago-images-bilder)

Eine Meldebescheinigung wird vor allem nach Umzügen, bei Hochzeiten und Scheidungen oder in Kreditgeschäften nötig. Beantragen können Sie die Bescheinigung jederzeit und so oft Sie wollen bei der Stadtverwaltung oder Ihrem Bürgerbüro. Dabei fallen jedoch Gebühren an, von denen Sie nur in Ausnahmefällen befreit werden können.

Beantragen der Meldebescheinigung

Sie beantragen die Meldebescheinigung immer schriftlich. Das Dokument kann nur bei der Behörde beantragt werden, bei der Sie gemeldet sind. Damit der Nachweis ausgestellt wird, müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Bescheinigung darf nur den Antragsstellenden persönlich ausgehändigt werden.

Sie können einer anderen Person jedoch eine Vollmacht ausstellen. Spezielle Formulare dafür finden Sie in Ihrer Behörde oder auf der Internetseite Ihrer Stadt. Beachten sie, dass bei einer Bevollmächtigung ebenfalls Ihr Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden muss. Die Kosten für die Bescheinigung belaufen sich auf eine Verwaltungsgebühr von fünf Euro. Da Sie das Dokument schriftlich oder persönlich anfordern können, kann die Gebühr auf verschiedenen Wegen bezahlt werden.

Zahlungswege für die Verwaltungsgebühr

Melden Sie sich persönlich bei der Meldebehörde, dann können Sie die fünf Euro Verwaltungsgebühr für die Meldebescheinigung entweder bar oder mit EC-Karte zahlen. Haben Sie die Bescheinigung schriftlich bei der Meldebehörde angefordert, können Sie die anfallenden fünf Euro dem Schreiben beilegen.

Eine Zahlung per Lastschriftverfahren ist außerdem möglich. Hierfür müssen Sie die Daten Ihrer Bankverbindung mit angeben. Wird weder das Geld bar, noch eine Bankverbindung hinzugefügt, erhebt die Behörde den entsprechenden Geldbetrag per Nachnahme.

Befreiung von Verwaltungsgebühren

In Ausnahmefällen befreit die Meldebehörde Sie von den Gebühren. Der Antrag ist für Sie zum Beispiel immer dann kostenlos, wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Behörde benötigen.

Legen Sie der Meldebehörde dazu neben Ihrem Ausweis ein behördliches Schreiben bei, das eine Meldebescheinigung von Ihnen fordert und Sie werden von der Gebühr befreit.

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