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Senat knallhart: Bremen verbietet Schottergärten endgültig


Senat knallhart
Bremen verbietet Schottergärten

Von dpa
22.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Steine liegen in einem Schottergarten (Symbolfoto): "Schottergärten heizen im Sommer die Stadt auf und schaden der Artenvielfalt", heißt es von den Grünen in Bremen.Vergrößern des BildesSteine liegen in einem Schottergarten (Symbolfoto): "Schottergärten heizen im Sommer die Stadt auf und schaden der Artenvielfalt", heißt es von den Grünen in Bremen. (Quelle: IMAGO/Robert B. Fishman)
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Sie sind ein Streitthema, aus dem Stadtbild in Bremen sollen sie bald verschwinden: Schottergärten sind nach Beschluss des Senats verboten.

Eigentümer eines Schottergartens in der Stadt Bremen müssen ihn bis Ende 2026 entfernen und die Fläche begrünen. Eine entsprechende Novelle des Begrünungsortsgesetzes hat die Stadtbürgerschaft, das Kommunalparlament Bremens, am Dienstag beschlossen. Das teilte die Grünen-Fraktion mit. Ein Neuanlegen von Schottergärten ist bereits seit Mai 2019 verboten. Informationen dazu, wie viele Schottergärten es in der Stadt gibt, lagen dem Wohnungsbauressort nicht vor, wie es in einer Rückmeldung heißt.

"Schottergärten heizen im Sommer die Stadt auf und schaden der Artenvielfalt", sagte der umweltpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Ralph Saxe. "Diese lebensfeindlichen Steinwüsten braucht kein Mensch."

Senat schreibt auch Begrünung von Dachflächen vor

Für Neubauten im Stadtgebiet gibt es mit der Novelle zudem neue Pflichten zur Begrünung von Dachflächen. Bislang mussten neue Flachdächer ab 100 Quadratmetern begrünt werden – soweit möglich. Die Vorgabe gilt künftig für Flachdächer ab einer Fläche von 50 Quadratmetern. Von dem Gesetz betroffen sind künftig auch neue Reihenhäuser und hallenartige Gebäude. Diese waren bislang davon ausgeschlossen.

In Niedersachsen schreibt die Bauordnung vor, dass nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Im Januar entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, dass Bauaufsichtsbehörden die Beseitigung von Schottergärten anordnen dürfen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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