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Frau in Bremerhaven erdrosselt: 13 Jahre Haft für Angeklagten


Landgericht fällt Urteil
Erdrosselte Tamara T.: Angeklagter muss 13 Jahre in Haft

Von t-online, cch

Aktualisiert am 12.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte zu Beginn des Totschlagsprozesses im April 2023 am Landgericht Bremen: Er bat die Familie des Opfers um Entschuldigung.Vergrößern des BildesDer Angeklagte zu Beginn des Totschlagsprozesses im April 2023 am Landgericht Bremen: Er bat die Familie des Opfers um Entschuldigung. (Quelle: Sina Schuldt/dpa-bilder)
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Im Totschlagsprozess um eine in Bremerhaven erdrosselte Frau ist ein Urteil gefallen. Das fiel sogar noch härter aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Der Angeklagte im Prozess um die getötete Tamara T. ist am Dienstag vom Landgericht Bremen zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das berichten mehrere Medien. Die Strafe ist damit noch höher ausgefallen als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Der Vorsitzende Richter sagte laut Nachrichtenagentur dpa, es gebe keinen Zweifel, dass der Mann die Frau habe töten wollen.

Der Mann soll die 45-Jährige aus dem Kreis Cuxhaven am 27. August 2022 in seiner Wohnung in Bremerhaven mit einem Stoffgürtel erstickt haben. Rund zwei Wochen später wurde die Leiche am Geesteufer gefunden.

Schon vor einigen Wochen hatte der 33 Jahre alte Angeklagte laut "bunten un binnen" die Tat gestanden. An die Einzelheiten könne er sich aber nicht erinnern, gab er an. Er sei betrunken gewesen. Das Gericht sah keine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch Alkohol. Der Mann soll sein Opfer mindestens drei Minuten lang stranguliert haben, heißt es in einem Bericht von "nord24.de".

"Es tut mir von Herzen leid"

Kurz vor dem Urteil hatte sich der Angeklagte noch einmal geäußert. "Es tut mir von Herzen leid", sagte der Mann während des sogenannten letzten Worts. Die Familie des Opfers bat er um Entschuldigung.

Die Verteidigung forderte im Schlussvortrag eine Unterbringung des Deutschen in einer Entziehungsanstalt. Eine Freiheitsstrafe von mehr als neun Jahren sei nicht angemessen. Der Angeklagte habe auch ein Geständnis abgegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Verurteilung des Mannes wegen Totschlags zu zehn Jahren und zwei Monaten gefordert, wie "nord24.de" berichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • butenunbinnen.de: "Tamara T.: Angeklagter zu 13 Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt"
  • nord24.de: "Prozess um die getötete Tamara T.: Angeklagter muss 13 Jahre ins Gefängnis"
  • weser-kurier: "Angeklagter wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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