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Cannabis-Gesetz im Bundesrat: Das stört den Bremer Senat


Abstimmung im Bundesrat
Ja zur Cannabis-Legalisierung? Das stört den Senat

Von t-online, fbo

22.03.2024Lesedauer: 1 Min.
Ein Mann raucht einen Joint (Symbolbild): Bremen sieht die schnelle Freigabe zum 1. April kritisch.Vergrößern des BildesEin Mann raucht einen Joint (Symbolbild): Bremen sieht die schnelle Freigabe zum 1. April kritisch. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann/Sven Simon)
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Am Freitag entscheidet der Bundesrat in Berlin über das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung. Bremen will sich weitgehend enthalten, aber keinen Vermittlungsausschuss.

Der Showdown um die Legalisierung von Cannabis in Deutschland neigt sich dem Ende zu: Am Freitag kommt das vom Bundestag beschlossene Gesetz abschließend in den Bundesrat. Dort ist es zwar nicht zustimmungsbedürftig, die Länderkammer könnte es aber in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament schicken und damit vorerst abbremsen.

Die Bremer Regierung unter Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) will sich in der Abstimmung in Berlin weitgehend enthalten. Besonders zwei Punkte stört Rot-Rot-Grün: "Bremen unterstützt grundsätzlich das Gesetzesvorhaben und trägt – auch wenn es insbesondere hinsichtlich Fristen und Inkrafttretensregelungen Probleme sieht – die Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht mit", teilte der Senat am Donnerstag mit.

Video | Zwei t-online-Nutzer argumentieren das Pro und Kontra einer Cannabis-Legalisierung.
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Quelle: t-online

Bremer Senat sieht Cannabis-Freigabe zu April kritisch

Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum zum 1. April erlaubt werden. Aus Sicht der Bremer Landesregierung kommt dieser Termin viel zu schnell. Zum 1. Juli sollen dann auch nichtgewerbliche Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen können. Für Jugendliche ist eine Aufklärungskampagne geplant.

Auch die geplante Amnestieregel sorgt in Bremen für Stirnrunzeln: Das Gesetz soll auch rückwirkend zur Geltung kommen. Das könnte die Justiz stark belasten, da verhängte Haft- oder Geldstrafen für dann nicht mehr strafbare Betäubungsmitteldelikte aufgehoben werden müssten. Betroffene sollen auch beantragen können, dass entsprechende Einträge im Bundeszentralregister getilgt werden. Relevant ist das etwa für Führungszeugnisse.

Verwendete Quellen
  • Bremer Senat: Pressemitteilung vom 22. März 2024
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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