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Schule in Lünen verbietet Jogginghose und Hotpants


Strikte Kleiderordnung
Weitere Schule in NRW verbietet Jogginghose und Hotpants

Von t-online, tht

Aktualisiert am 28.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Kinder auf einem Schulhof in Nordrhein-Westfalen: Deutsche Volkslieder und Gedichte sind bereits fester Bestandteil des Schulunterrichts.Vergrößern des BildesKinder auf einem Schulhof in Nordrhein-Westfalen: Eine Schule in Lünen hat eine strikte Kleiderordnung eingeführt. (Quelle: Political-Moments/imago-images-bilder)
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Eine Gesamtschule in Lünen hat eine neue Kleiderordnung eingeführt. Verboten sind nun nicht nur Jogginghosen, sondern auch Hotpants und Tops.

Nach Bekanntwerden eines Jogginghosen-Verbotes an einer Schule in Wermelskirchen verbietet nun eine weitere Schule in Nordrhein-Westfalen das Tragen von Jogginghosen im Unterricht. Auf der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule in Lünen sind Trainingskleidung und Hotpants laut neuer Kleiderordnung seit Anfang vergangener Woche nicht mehr erlaubt. Die "Ruhr Nachrichten" hatten hierüber berichtet.

Es gehe um einen "respektvollen Umgang miteinander und ein angemessenes Erscheinungsbild", teilt die Schulleitung auf ihrer Website mit. Neben Jogginghosen und Hotpants verbietet die Schule zudem eine Reihe von weiteren Kleidungsstücken. So untersagt die Schule auch das Tragen knapper Oberteile, Muskelshirts, Badeschlappen, Militärkleidung sowie Mützen und Basecaps im Unterricht. Leggins seien in Ordnung, wenn man "etwas" drüberziehe, heißt es in der Kleiderordnung. Auch auf Botschaften vermittelnde Kleidungsstücke achtet die Schule: Oberteile mit Texten und Bildern zu den Themen "Rassismus, Drogen oder Gewaltverherrlichung" sind ebenfalls verboten.

Jura-Professoren: Jogginghosen-Verbot nicht haltbar

Die ausgesprochenen Jogginghosen-Verbote für Schüler in NRW sind nach Ansicht von Rechtswissenschaftlern rechtlich nicht haltbar. "Es gibt keine Grundlage für ein individuelles Verbot. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig", sagte Professor Hinnerk Wissmann, Hochschullehrer von der Uni Münster, der Deutschen Presse-Agentur.

Das nordrhein-westfälische Schulgesetz lasse in der Sache wenig Spielraum. "Die Schulkonferenz kann bei Fragen der Kleiderordnung eine Empfehlung aussprechen, mehr aber auch nicht." Entsprechend könne das Tragen einer Jogginghose nicht als Pflichtverstoß gewertet werden, der einen Ausschluss vom Unterricht rechtfertigt. Damit werde das Recht auf Bildung unterlaufen, sagte Wissmann.

Entscheidung nur im Einzelfall nach Pflichtverstoß

Die Schule könne zwar im Einzelfall Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gegen Schüler verhängen. Dafür müsste aber ein Pflichtverstoß vorliegen, den das bloße Tragen einer Jogginghose nicht darstelle. "Da müsste schon noch mehr dazu kommen", sagte Wissmann, der das Land NRW in Fragen des Schulrechts beraten hat.

Wenn ein Gespräch mit der Schulleitung nicht fruchte und eine Eingabe beim Schulamt auch nicht, könnten Betroffene gegen den Ausschluss vom Unterricht Rechtsschutz bei den Verwaltungsgerichten suchen.

Verbot in Wermelskirchen sorgte für Ärger

Die Leitung einer Sekundarschule in Wermelskirchen hatte Schüler in Jogginghosen zum Umziehen nach Hause geschickt. Dies hatte unter Schülern und Eltern für Ärger gesorgt. "Trotz Kritik in den Medien" wolle man die Kleiderordnung aufrechterhalten, hatte die Schule mitgeteilt. "Wir möchten unsere Schüler:innen dazu animieren, Kleidung zu tragen, die nicht zum 'Chillen# verleitet." Für die Vorbereitung auf das Berufsleben sei eine Abkehr von der Jogginghose wichtig.

Wie die Bezirksregierung Köln auf Nachfrage mitteilte, hätten sich laut Auskunft der Schule sechs Eltern von betroffenen Schülern beschwert, weil diese nach Hause geschickt worden waren, um sich umzuziehen.

Verwendete Quellen
  • RuhrNachrichten.de: Lüner Gesamtschule verbietet Hotpants und Jogginghosen "Symbol gegenseitigen Respekts"
  • KGG-Luenen.de: Kleiderordnung ab dem 20. März 2023
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