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Jan Böhmermann: Klage gegen Imker abgewiesen – Richterin dreht Spieß um


"Beewashing"-Prozess
Böhmermann klagt gegen Imker – Richterin dreht Spieß um


Aktualisiert am 08.02.2024Lesedauer: 1 Min.
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Jan Böhmermann (Archivbild): Der Moderator hätte den Imkern die Möglichkeit einräumen müssen, sich zum "ZDF Magazin Royale" zu äußern. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt)

Die Richterin weist einen Antrag von Jan Böhmermann nicht nur ab – sondern wirft dem TV-Satiriker eigenes Fehlverhalten vor. Ganz besonders, wenn es um Bio-Imker geht.

Jan Böhmermann war vor Gericht gezogen, weil sein Bild ungefragt auf dem Etikett eines Honigglases verwendet worden ist. Die Richterin vor dem Dresdner Landgericht drehte den Spieß um. Die Imker, die sich Böhmermann in seiner Sendung herausgegriffen hatte, seien genauso "ungefragt vor einem Millionenpublikum spöttisch" in den Verdacht gestellt worden, unseriös zu sein, warf sie dem Satiriker vor.

Gerade Bio-Imker seien auf das Vertrauen ihrer Kunden angewiesen. Laut Richterin Heike Kremz hätte den Imkern die Möglichkeit eingeräumt werden müssen, sich zur ausgestrahlten Sendung zu äußern. Dabei müsse nicht einmal ein Imageschaden entstanden sein. Es reiche aus, wenn bei den Imkern besorgte Anrufe und Nachfragen zum "Beewashing" eingegangen seien.

Anlass für das Honig-Ettiket bot der ZDF-Moderator mit seiner Sendung vom 3. November 2023, in der unter anderem die Bienenpatenschaften eines sächsischen Imkers kritisiert und in den Kontext von "Beewashing" gestellt wurde – eine Anspielung auf "Greenwashing", bei dem Unternehmen ein umweltfreundliches Image vortäuschen. Nun gibt es ein erstes Urteil: Die Ausführungen der Richterin sorgten für Lacher.

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
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