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Wuppertal: Haftstrafe nach tödlicher Spritze in Penis eines Bekannten


Körperverletzung mit Todesfolge
46-Jähriger erhält Haftstrafe nach tödlicher Spritze in den Penis

Von dpa
Aktualisiert am 28.08.2023Lesedauer: 2 Min.
Prozess: Erhoffte Penisvergrößerung endet tödlichVergrößern des BildesDer Angeklagte (rechts) sitzt beim Prozessauftakt neben seinem Anwalt Jochen Ohliger im Gerichtssaal. (Quelle: Federico Gambarini/dpa/dpa-bilder)
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Wegen einer tödlichen Injektion von Silikon-Öl in die Genitalien eines Bekannten ist ein 46-Jähriger vom Landgericht Wuppertal zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Ein 46-jähriger Solinger ist für eine tödlich verlaufene Penisvergrößerung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Wuppertaler Landgericht sprach den Angeklagten am Montag wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.

Bei einer der Injektionen von Silikon-Öl in das Geschlechtsteil eines 31-Jährigen war Silikon-Öl in die Blutbahn gelangt. Es kam zu einer Blutvergiftung, die nach mehreren Monaten Leidenszeit schließlich zum Tod des damals dann 32 Jahre alten Opfers führte. Der Angeklagte, der weder Arzt noch Heilpraktiker ist, sondern Restaurant-Fachmann, habe dem 32-Jährigen vorgetäuscht, die notwendige Qualifikation für die Behandlung zu besitzen, so das Gericht. Außerdem habe er über die Art des verwendeten Silikon-Öls falsche Angaben gemacht.

Der Angeklagte hatte argumentiert, er habe die Spritzen auf ausdrücklichen Wunsch des späteren Opfers gesetzt. Da das Opfer aber in entscheidenden Punkten getäuscht worden sei, habe keine frei verantwortliche Entscheidung vorgelegen, befand das Gericht. Außerdem sei die Behandlung potenziell lebensgefährlich und damit rechtlich sittenwidrig gewesen.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Der Angeklagte hatte die Silikon-Behandlungen gegen Geld im Internet angeboten. Strafverschärfend wertete das Gericht, dass der Kellner trotz der tödlichen Injektion einem weiteren Mann mehrere weitere Injektionen verabreicht habe, zuletzt noch im März dieses Jahres. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Opfer war im Februar 2020 gestorben. Der Mann war zuvor seit der Injektion im Juli 2019 über Monate immer wieder in verschiedene Krankenhäuser gekommen. Am Ende einer langen Leidensphase starb er schließlich an inneren Blutungen sowie Leber- und Nierenversagen. Der Angeklagte hatte sich während des Prozesses zwischenzeitlich abgesetzt, war dann aber wieder aufgetaucht und hatte sich der Justiz gestellt. Daraufhin war er in Untersuchungshaft gekommen. Die 29-jährige Schwester des Opfers hatte ausgesagt, vor der letzten Injektion habe ihr Bruder Bedenken gehabt, die der Angeklagte aber zerstreut habe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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