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NRW: Verfassungsschutz beobachtet AfD-Jugendorganisation Junge Alternative


Jugendorganisation der AfD
Junge Alternative wird als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft

Von dpa
Aktualisiert am 12.12.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 0170874371Vergrößern des BildesDemonstranten der Jungen Alternative in Berlin (Archivbild): In NRW steht die AfD-Jugend nun unter Beobachtung. (Quelle: IMAGO/imago images)
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Der NRW-Verfassungsschutz beobachtet die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative. Sie wurde als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft.

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz hat die Jugendorganisation der AfD, Junge Alternative (JA), in NRW als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. "Es liegen verdichtete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Junge Alternative nicht nach demokratischen Spielregeln spielt, sondern das eigene rechtsextremistische Regelwerk vorzieht", teilte Innenminister Herbert Reul (CDU) am Dienstag mit. Der NRW-Verfassungsschutz beobachte daher von jetzt an die Junge Alternative.

In den vergangenen Jahren seien rechtsextremistische Positionen bei der Jungen Alternative in NRW dominierend geworden, so Reul. Es finde "eine umfassende Zusammenarbeit mit zahlreichen Akteuren der rechtsextremistischen Strömung der Neuen Rechten" statt. Der AfD-Nachwuchs in NRW werbe in den sozialen Medien etwa für die "Identitäre Bewegung" und deren Nachfolgeorganisationen. Darüber hinaus seien Personen mit einer rechtsextremistischen Biografie in der JA NRW aktiv.

Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen

Der Landesverband der Jungen Alternative in NRW sei seit 2019 ideologisch auf den politischen Kurs des Bundesverbandes der JA eingeschwenkt, sagte der Innenminister weiter. Dieser zeichne sich durch ein "völkisch-ethnisches Volksverständnis und Fremdenfeindlichkeit" aus. Ebenso vertrete die JA NRW Positionen, die die Menschenwürdegarantie verletzten.

Bei einem Verdachtsfall liegen "hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte" für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor. Der Verfassungsschutz kann dann personenbezogene Daten auswerten und speichern und unter strengen Voraussetzungen nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, also etwa observieren oder Informanten anwerben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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