Wegen Tweet gefeuert Dozentin klagt gegen Rauswurf an Polizei-Hochschule NRW
Bahar Aslan will ihren Lehrbeauftragtenstatus zurück. Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte zieht sie vor Gericht.
Der Fall der Polizei-Dozentin Bahar Aslan, die aufgrund eines kontroversen Tweets entlassen wurde, wird nun vor Gericht behandelt. Am Dienstag reichte Aslan zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein.
Ein Sprecher des Gerichts bestätigte den Erhalt der Antragstellung auf Anfrage. Aslan möchte, dass die Annullierung ihres Lehrbeauftragtenstatus rückgängig gemacht wird. Ursprünglich sollte Aslan im kommenden Wintersemester an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) Gelsenkirchen einen Lehrauftrag für "interkulturelle Kompetenzen" übernehmen.
Tweet führte zur Abberufung des Lehrauftrags
Der Rückzug ihres Lehrauftrags erfolgte aufgrund eines Tweets, in dem sie Folgendes äußerte: "Ich verspüre mittlerweile Herzklopfen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, da der ganze inkompetente Umgang mit Vielfalt innerhalb der Sicherheitsbehörden uns verängstigt. Dies ist nicht nur meine Realität, sondern die vieler Menschen in diesem Land." Lesen Sie hier mehr dazu.
- Eklat an Polizeihochschule: Prominente zeigen Solidarität mit Bahar Aslan mit einem offenen Brief
Später räumte sie ein, dass ihre Wortwahl unglücklich gewesen sei. Die GFF hat erklärt, dass sie mit diesem rechtlichen Schritt dazu beitragen möchte, aufgedeckte Missstände innerhalb der Sicherheitsbehörden anzugehen. "Dies erfordert die Möglichkeit, Probleme zu benennen, ohne dass Menschen dafür bestraft werden", betonte die Organisation. Tatsächlich haben sich Berichte über rechtsextreme Chats und rassistische Zwischenfälle innerhalb der Sicherheitsbehörden gehäuft, kritisierte die GFF weiter. Diejenigen, die auf diese Vorfälle hinweisen, erleiden häufig Nachteile, während die Vorfälle selbst nicht angemessen angegangen werden.
Die GFF kommentierte den Fall Aslan mit den Worten: "Die Möglichkeit, Kritik an staatlichen Institutionen zu äußern, ist ein wesentlicher Bestandteil der Meinungsfreiheit – eine Tatsache, die von der Polizeihochschule grob übersehen wurde." Aslan selbst kritisierte, dass sie von der Hochschule zur "unerwünschten Person" erklärt wurde, lediglich weil sie öffentlich ihre Bedenken hinsichtlich rassistischer Tendenzen innerhalb der Polizei geäußert hatte.
- Nachrichtenagentur dpa