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Essen: Ruhrbahn verbietet Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Bahnen


Nach Empfehlung des VDV
Ruhrbahn verbietet E-Scooter in Bussen und Bahnen

Von t-online, jum

27.02.2024Lesedauer: 1 Min.
imago images 0411325397Vergrößern des BildesE-Scooter sind mittlerweile gerade bei jungen Leuten zu einem beliebten Verkehrsmittel geworden. In Bussen und Bahnen der Ruhrbahn dürfen sie nicht mehr mitgeführt werden. (Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer)
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Ab dem 1. März 2024 sind E-Scooter in Bussen und Bahnen der Ruhrbahn verboten. Das Unternehmen folgt damit der Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

Ab dem 1. März 2024 dürfen in Bussen und Bahnen der Ruhrbahn GmbH keine E-Tretroller (sogenannte E-Scooter) mehr mitgeführt werden. Das gab das Unternehmen jetzt auf seiner Homepage bekannt. Mit der Entscheidung folgt die Ruhrbahn der Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) – so wie viele andere Verkehrsgesellschaften auch.

Grund für den Beschluss seien vor allem die geringen Sicherheitsanforderungen und die Positionierung der Lithium-Ionen-Akkus an E-Tretrollern, die die Wahrscheinlichkeit eines Akku-Brandes erhöhen. Besonders in geschlossenen Räumen, wie auch in Bussen, Bahnen oder Tunneln könne dies besonders gefährlich werden. So könne eine mögliche Flamm- und Explosionswirkung sowie Rauch- und Schadstoffentwicklungen bei Fahrgästen und Mitarbeitern zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen, heißt es weiter.

Da es derzeit noch keine eindeutigen Sicherheitsstandards gebe, sei die Mitnahme vorerst untersagt, bis diese festgelegt worden seien. "Wir nehmen diese Empfehlung sehr ernst. Wie unter anderem in Barcelona und London derartige Fälle gezeigt haben, hatten sich dort E-Tretroller in U-Bahnen selbst entzündet. Das führte zu einer enormen Rauchentwicklung und man muss davon ausgehen, dass gesundheitsgefährdende Schadstoffe freigesetzt wurden. Sowohl Barcelona als auch London haben die Mitnahme von E-Tretrollern verboten", erklärt Martin Dreps, Betriebsleiter der Ruhrbahn.

Nicht von dem Verbot betroffen sind Pedelecs (E-Bikes), Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen, die ebenfalls "E-Scooter" genannt werden. Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass diese die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards erfüllen.

Verwendete Quellen
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