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Bensheim: Kripo findet Waffenarsenal in einer Wohnung - Armbrust


Der Mann ist kein Unbekannter
Kripo findet Waffen bei Pärchen aus Bensheim

Von t-online, mad

25.01.2024Lesedauer: 1 Min.
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz durchsuchten Beamte des Kommissariats 10 der Heppenheimer Kriminalpolizei am Dienstag (23.01.), mittels auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt erlassenem richterlichen Beschluss, die Wohnräume eines 33 Jahre alten Mannes und einer 28 Jahre alten Frau aus Bensheim.Die Polizisten fanden hierbei Waffen sowie Substanzen, die nach derzeitigem Ermittlungsstand unter das Doping- bzw. Arneimittelgesetz fallen. Unter den sichergestellten Waffen befand sich unter anderem eine Armbrust mit mehreren Pfeilen, ein täuschend echt aussehendes Luftdruckgewehr mit Schalldämpfer und Zielfernrohr und eine ebensolche Kurzwaffe.Die Frau und der Mann, gegen den seit mehreren Jahren bereits ein rechtskräftiges Waffenbesitzverbot besteht, wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt und werden sich nun unter anderem in einem Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu verantworten haben.Vergrößern des BildesMesser, Pistolen, eine Armbrust und andere Waffen findet die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung. (Quelle: Polizeipräsidium Südhessen)
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Die Kriminalpolizei durchsuchte eine Wohnung in Bensheim. Dabei stießen die Beamten auf unterschiedliche Waffen.

Die Kripo aus Bensheim hatte in einem Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz die Wohnung eines 33-jährigen Mannes und einer 28-jährigen Frau durchsucht. Hierbei wurden Waffen und Substanzen gefunden, die nach derzeitigem Ermittlungsstand unter das Doping- bzw. Arzneimittelgesetz fallen.

Unter den sichergestellten Waffen befanden sich unter anderem eine Armbrust mit mehreren Pfeilen, ein "täuschend echt aussehendes Luftdruckgewehr" mit Schalldämpfer und Zielfernrohr sowie eine ebensolche Kurzwaffe. Das berichtet die Polizei. Der Mann ist dabei kein Unbekannter. Er hat seit mehreren Jahren bereits ein rechtskräftiges Waffenbesitzverbot.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden Personen wieder auf freien Fuß gesetzt. Sie müssen sich nun unter anderem in einem Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Südosthessen (25.1.2024)
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