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"Schwerste körperliche Schäden" nach Corona-Impfung: Urteil gefallen


"Schwerste körperliche Schäden"
Folgen von Corona-Impfung kein Dienstunfall

Von dpa, t-online, pas

Aktualisiert am 24.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Eine Spritze wird mit einer Dosis Astrazeneca aufgezogen (Symbolbild): Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage einer Lehrerin abgewiesen.Vergrößern des BildesEine Spritze wird mit einer Dosis Astrazeneca aufgezogen (Symbolbild): Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage einer Lehrerin abgewiesen. (Quelle: Gerardo Vieyra/imago images)
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Seit ihrer Astrazeneca-Impfung klagt eine 62-jährige Lehrerin über gesundheitliche Probleme – bis heute leide sie. Ein Gericht in Hannover wies ihre Klage ab.

Eine Förderschullehrerin klagt nach einer Corona-Impfung mit dem Impfstoff des Herstellers Astrazeneca laut Klageschrift über "schwerste körperliche Schäden, deren Folgen weiterhin andauern." Doch das Verwaltungsgericht Hannover hat die gesundheitlichen Probleme nicht als Dienstunfall gewertet und die Klage der 62 Jahre alten Förderschullehrerin abgewiesen.

Die Lehrerin war Ende März 2021 von einem mobilen Impfteam in ihrer Schule mit dem Impfstoff des Herstellers Astrazeneca gegen das Coronavirus geimpft worden. Etwa eine Woche später erlitt sie gesundheitliche Probleme.

Impfschaden nach Corona-Impfung in Schule kein Dienstunfall

Nach Ansicht der Klägerin sollte der Impfschaden als Dienstunfall anerkannt werden, da die Impfaktion in der Schule eine von ihrem Dienstherren, dem Land Niedersachsen, angebotene und zu verantwortende "dienstliche Veranstaltung" gewesen sei.

"Das Gericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt", sagt ein Sprecher. Das Land habe als Dienstherr mit der Schule zwar die Räume für das Impfteam zur Verfügung gestellt, doch die Impfaktion selbst nicht organisiert, urteilt die Kammer. Zuständig war die Region und die Stadt Hannover als Trägerinnen des Impfzentrums.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Berufung eingelegt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de: Mitteilung vom 24.11.2022
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