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Prozess um Tankstellenmord: Gutachten zu Tatwaffe liegt vor


Bad Kreuznach
Prozess um Tankstellenmord: Gutachten zu Tatwaffe liegt vor

Von dpa
08.04.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die Fakten zur mutmaßlichen Mordwaffe sind nüchtern: Metallisch glänzend, 1,3 Kilogramm schwer, 29 Zentimeter lang mit sechs Zoll Lauflänge und sechs Kammern für Patronen des Kalibers .375 Magnum. So stellt der Sachverständige für Schusswaffen und Schusswaffenspuren am Freitag vor dem Landgericht Bad Kreuznach den Revolver vor, mit dem der Angeklagte nach eigenem Geständnis einen 20 Jahre alten Tankstellen-Kassierer in Idar-Oberstein (Landkreis Birkenfeld) Mitte September 2021 getötet hat.

Dass der Revolver des Angeklagten, der dem Gericht auf Bildern präsentiert wird, die Tatwaffe sei, ergab die Untersuchung. "Der Lauf entspricht den Spuren am Geschoss", sagt der 46-Jährige. Diese seien "übereinstimmend und beweiskräftig". Er hatte das Projektil genau untersucht - unter anderem durch den Vergleich mit anderen Geschossen, die er mit derselben Waffe zu Testzwecken abgefeuert hatte.

Eben jenes Geschoss - laut Gutachten Kaliber 9 Millimeter und 9,9 Gramm schwer - hatten Kriminaltechniker noch in der Tatnacht in der Wand hinter dem Verkaufstresen der Tankstelle entdeckt. Um das Beweismittel sicherzustellen, schnitten die Spurensicherer kurzerhand ein Stück der Wand mit einer Flex heraus und nahmen dieses mitsamt Geschoss mit.

Ein 57-jähriger Kriminaltechniker und eine 33-jährige Kriminalkommissarin beschreiben als weitere Zeugen, wie sie bis nach 4.00 Uhr morgens noch weitere Spuren sicherten - von Fingerabdrücken am Getränkekühlschrank bis hin zu Schuhabdrücken vor dem Tresen.

Der 50-jährige Angeklagte hatte an einem früheren Prozesstermin die Tat gestanden und mittels einer von seinem Verteidiger verlesenen Stellungnahme umfassend ausgesagt. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen hervorgerufen, weil mutmaßlich einziger Grund der Umstand war, dass der Kassierer den Mann wiederholt auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte und ihm ohne eine solche kein Bier verkaufen wollte. Angeklagt ist der Deutsche auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes.

Schätzungsweise nur zehn Minuten vor der Tat sei er mit seinem Kollegen an der Tankstelle vorbeigefahren, berichtet ein weiterer Zeuge, ein 36-jähriger Polizist der Kriminalinspektion Trier. Er sei an diesem Abend im Bereitschaftsdienst und auf dem Rückweg vom Tatort eines Einbruchdiebstahls in Idar-Oberstein gewesen, als der Funkspruch kam, in einer Tankstelle sei geschossen worden. An dem bereits bei seiner Ankunft abgesperrten Tatort habe er gemeinsam mit dem Tankstelleninhaber das Überwachungsvideo ausgewertet, das den Täter gezeigt habe.

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