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Attendorn: Mutter von befreitem Mädchen schweigt weiterhin


Jahrelange Gefangenschaft
Befreites Mädchen aus Attendorn: Mutter schweigt weiter

Von dpa, fe

Aktualisiert am 08.08.2023Lesedauer: 2 Min.
Mitten in Attendorn: In diesem Haus hielt die Mutter ihre Tochter gefangen.Vergrößern des BildesMitten in Attendorn (Archivbild): In diesem Haus hielt die Mutter ihre Tochter gefangen.
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Vor elf Monaten hat die Polizei ein Mädchen in Attendorn befreit. Es wurde von ihrer Mutter und den Großeltern gefangengehalten. Doch die schweigen weiter.

Es ist ein Fall, der im letzten Jahr ganz Deutschland schockierte: Im September 2022 stürmten Polizisten ein Haus in der sauerländischen Ortschaft Attendorn im Kreis Olpe. Darin entdeckten sie ein damals achtjähriges Mädchen – das offenbar von seiner Mutter und seinen Großeltern zeit seines Lebens in dem Haus gefangengehalten wurde.

Die Mutter hatte im Vorfeld behauptet, mit dem Kind nach Italien ausgewandert zu sein, was sich als Lüge herausstellte. Auch habe das zuständige Jugendamt versäumt, früher in dem Fall aktiv zu werden. Anonyme Hinweise hätten es schließlich schon einige Zeit vor der Befreiung des Mädchens auf dessen Schicksal aufmerksam gemacht.

Mädchen darf nicht befragt oder untersucht werden

Seit der Befreiung des Mädchens sind rund elf Monate vergangen. Und passiert ist nicht viel. Noch immer wurde keine Anklage gegen die Mutter und die Großeltern des Kindes erhoben, wie Patrick Baron von Grotthuss, Sprecher der Siegener Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erklärte. "Das Mädchen dürfen wir nicht vernehmen und die Beschuldigten schweigen." Das würde den Fall weiter verkomplizieren.

Der körperliche Zustand des Mädchens, das nach seiner Befreiung kaum Treppen steigen konnte, habe sich inzwischen verbessert. Allerdings dürfen die Ermittler das Kind auch nicht durch einen medizinischen Sachverständigen untersuchen lassen. Dafür – wie auch für die Vernehmung – fehlt nach wie vor die Zustimmung des sogenannten Ergänzungspflegers, eines Anwalts, der das Wohl des Kindes schützen soll. Die heute Neunjährige lebt aktuell bei einer Pflegefamilie.

Ermittlungen gegen Mutter und Großeltern dauern an

Die behandelnden Ärzte des Mädchens seien aber inzwischen von ihrer Schweigepflicht entbunden worden, wie Baron von Grotthuss der dpa mitteilte. "Wir müssen irgendwann ein Fazit ziehen, ob es für eine Anklage reicht", so der Sprecher weiter. "Wir sind noch nicht am Ende, es stehen noch ärztliche Stellungnahmen aus."

Gegen die Mutter und die Großeltern wird wegen Freiheitsberaubung ermittelt. Solange das Ermittlungsverfahren andauert, müssen die drei auch keine Geldbußen aufgrund möglicher Ordnungswidrigkeiten erwarten. Dazu zählen etwa die Verletzung der Schulpflicht oder das Versäumen ärztlicher Vorsorgeuntersuchungen, wie im Falle des Mädchens geschehen.

Auch gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamts wird ermittelt

Eine Anklage ist in dem Fall derzeit noch nicht in Sicht. Eine Verjährung drohe aber auch nicht – das Mädchen könne sich auch nach seinem 18. Geburtstag dazu entschieden, eine Aussage zu machen. Dadurch könne das Verfahren auch in Jahren wieder in Gang gebracht werden, wenn es bis dahin nicht ohnehin beendet sein sollte.

Gleichzeitig wurde auch gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des Jugendamts ermittelt, die sich inzwischen im Ruhestand befindet. Sie soll Hinweisen in der Sache überhaupt nicht, oder nur unzureichend nachgegangen sein. Die Mitarbeiterin sieht sich deswegen mit dem Vorwurf der Körperverletzung durch Unterlassen konfrontiert. Dass die Standards zum Kinderschutz in dem Fall "nicht in Gänze eingehalten worden" sind, hatte das Kreisjugendamt Olpe bereits eingeräumt. Doch auch in diesem Ermittlungsverfahren stehen noch Aussagen aus.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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