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Moshammer-Mörder Herish A.: Herkunft unklar – doch keine Abschiebung?


Behörden stehen vor Rätsel
Wird der Moshammer-Mörder doch nicht abgeschoben?

Von t-online
Aktualisiert am 27.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Rudolph MoshammerVergrößern des BildesRudolph Moshammer mit Hund Daisy (Archivbild): Der Münchner Modedesigner wurde Januar 2005 erdrosselt. (Quelle: Frank Mächler/Archiv/dpa-bilder)
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Modeschöpfer Rudolph Moshammer wurde 2005 im Münchner Nobelviertel Grünwald getötet. 18 Jahre später könnte sein Mörder abgeschoben werden – aber das verhindert vorerst die Bürokratie.

Noch sitzt Herish A. für den Mord an Modedesigner Rudolph Moshammer in Straubing im Gefängnis – im Januar 2023 läuft allerdings die Mindestverbüßungszeit ab und der Iraker könnte dann in seine Heimat abgeschoben werden.

Das Landesamt für Asyl und Rückführungen hat aber laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung die Abschiebung von Herish A. abgelehnt, da dieser "nicht als Iraker identifizierbar" sei und deshalb nicht abgeschoben werden könne. Es mangele an identitätsklärenden Ausweisdokumenten. Beim Prozess im Jahr 2005 wurde A. noch als Iraker identifiziert, die Zweifel kamen erst später auf.

Entscheidung fällt in Bagdad

Um für Klarheit zu sorgen, sei A. bereits im November einer Delegation der irakischen Botschaft vorgeführt worden. Die Entscheidung über die Zukunft von A. falle nun in Bagdad.

Im Gegensatz zu den deutschen Behörden wünscht sich Herish A. die Auslieferung, wie sein Anwalt Adam Ahmed bestätigt. A. wäre nach der Abschiebung im Irak ein freier Mann, der Mordfall damit abgeschlossen.

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