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Alfons Schuhbeck: Seine Akte wird immer dicker – das liegt gegen ihn vor


Neue Ermittlungen
Die "Akte Schuhbeck" wird immer dicker

Von t-online, ok

Aktualisiert am 02.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Alfons Schuhbeck im Gerichtssaal im Landgericht München I (Archivbild): Er bekommt keine Bewährung.Vergrößern des BildesAlfons Schuhbeck im Gerichtssaal im Landgericht München I (Archivbild). (Quelle: Matthias Balk/dpa-bilder)
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Ein Urteil wegen Steuerhinterziehung, Mietrückstände und der Verdacht der Insolvenzverschleppung: Die Liste der juristischen Auseinandersetzungen um Alfons Schuhbeck ist mittlerweile lang.

Wie steht es um Starkoch Alfons Schuhbeck nach den Turbulenzen um seine Insolvenz und die anschließende Verurteilung? Öffentlich in Erscheinung tritt er kaum noch, aber im Hintergrund beschäftigt den 73-Jährigen unter anderem noch die Revision zu seinem Urteil wegen Steuerhinterziehung – und es brauen sich sogar neue Probleme zusammen.

Von der Insolvenz bis zu den jüngsten Auseinandersetzungen um seine noch verbliebenen Gewürzläden: t-online fasst die Ereignisse aus dem vergangenen Jahr und den aktuellen Stand der Dinge in einer "Akte Schuhbeck" zusammen.

  • Im Oktober 2022 verurteilt die 6. Strafkammer des Landgerichts (LG) München I Alfons Schuhbeck zu drei Jahren und zwei Monaten Haft wegen Steuerhinterziehung in 21 Fällen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Schuhbeck zwischen 2009 und 2015 rund 2,3 Millionen Euro Steuergelder hinterzogen habe. Zudem soll der Promikoch und Unternehmer rund 1,2 Millionen Euro nicht abgeführte Einkommensteuer zurückzahlen. Schuhbeck hatte dem Urteil zufolge in seinen zwei Münchner Restaurants "Orlando" und "Südtiroler Stuben" über Jahre die Kassen manipuliert und so mehr als fünf Millionen Euro an Umsatz nicht verbucht.
  • Im November 2022 legt Alfons Schuhbeck Revision gegen das Urteil wegen Steuerhinterziehung ein. Der Vorgang wird seit 15. Februar beim Generalbundesanwalt bearbeitet. Nach einer Stellungnahme geht das Verfahren an den Bundesgerichtshof. Für die Revision hat Schuhbeck den auf Revisionsverfahren spezialisierten Anwalt Ali B. Norouzi verpflichtet. Die Rückzahlung der Steuerschulden hat Schuhbeck bis dato nicht geleistet.
  • Im Februar 2023 muss der Promikoch eine weitere juristische Niederlage einstecken. Diesmal geht es um seinen Gewürzladen am Münchner Platzl. Nach einer Verhandlung vor dem Landgericht München steht fest: Er muss den Laden räumen. Geklagt hatte die Messerschmitt-Stiftung. Ihr gehört das Haus, in dem Schuhbecks "Gewürzbasar" untergebracht ist. Es geht um mehr als 200.000 Euro Mietrückstände. Eine allerletzte Gnadenfrist hat Schuhbecks Firma vor Gericht allerdings erhalten: Bis zum 15. März 2023 hat das Unternehmen Zeit, ausstehende Mieten zu zahlen. Die neue Firma wurde nach den Unternehmenspleiten des Starkochs gegründet und macht einen jährlichen Umsatz von rund vier Millionen Euro.
  • Am 1. März 2023 wird bekannt, dass Alfons Schuhbeck ein weiterer Prozess drohen könnte. Diesmal geht es um den Verdacht der Insolvenzverschleppung im Zusammenhang mit Schuhbecks Firmen, darunter auch die Schuhbecks Gewürze GmbH. Es gebe Anhaltspunkte für mehrere mögliche Wirtschaftsstraftaten, die geprüft würden, heißt es von der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft München I. Die Vorermittlungen dazu wären bereits Ende 2021 von Amts wegen eingeleitet worden.

Vermutlich werden die Ermittlungen zum Verdacht der Insolvenzverschleppung laut Oberstaatsanwaltschaft München noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit einer Anklageerhebung ist also nicht so bald zu rechnen.

Unterdessen sucht Schuhbeck nach Geld, um seine Mietrückstände für den Gewürzladen in München bis 15. März zu begleichen. Zu t-online wollte sich Schuhbecks Anwalt am Mittwoch weder hinsichtlich der aktuellen Ermittlungen noch zur Rückzahlung der Mietschulden äußern.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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