t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMünchen

München: Mitglied von Terrorvereinigung verurteilt – in Nürnberg aktiv


Soll für PKK Spenden gesammelt haben
München: Mitglied einer Terrorvereinigung zu Haft verurteilt

Von dpa, cgo

15.03.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0415973365Vergrößern des BildesJustiz (Symbolbild): Ein 59-Jähriger wurde im Oberlandesgericht München zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Terrorfinanzierung im Freistaat? Ein Münchner Gericht schickt einen Mann hinter Gitter, der für die PKK Geld gesammelt haben soll.

Ein 59 Jahre alter Mann ist vor dem Oberlandesgericht (OLG) München zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft wegen Mitgliedschaft in ausländischer Terrorvereinigung verurteilt worden. Der 6. Strafsenat (Staatsschutzsenat) sah es nach Angaben eines Justizsprechers am Freitag als erwiesen an, dass der Angeklagte für die kurdische Guerilla-Organisation PKK tätig war. Der Mann hatte während des Prozesses geschwiegen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mann soll in Bayern aktiv gewesen sein – vor allem in Nürnberg

Vorsitzender Richter Jochen Bösl ordnete die PKK als terroristische Vereinigung im Ausland ein, da sie nach wie vor Anschläge auf türkischem Staatsgebiet verübe, so der Sprecher. Von Juli 2021 bis zu seiner Festnahme im Dezember 2022 sei der Angeklagte als Verantwortlicher für das Gebiet Nürnberg und zudem für die PKK-Region Bayern tätig gewesen. In dieser Funktion habe er Spendensammlungen organisiert und die Spenden an die Europaführung der PKK weiterleiten lassen. Er sei, so der Richter, die maßgebliche Autorität in der Region gewesen und habe Aktivisten Anweisungen erteilt.

Der Senat stützte seine Feststellungen dem Sprecher zufolge auf Angaben von Zeugen des Landes- und des Bundeskriminalamtes, des Landesamtes für Verfassungsschutz und einer turkologischen Sachverständigen. Auch wurden Datenträgern und Unterlagen des Angeklagten ausgewertet, zudem überwachten die Ermittler auch sein Telefon.

Angeklagter war in türkischer Haft gefoltert worden

Bei der Strafzumessung berücksichtigte die Kammer den Umstand, dass der Angeklagte in der Vergangenheit in der Türkei in Haft gefoltert worden war und sein Bruder als PKK-Kämpfer getötet wurde. Der Angeklagte habe sich 1993 über zwei Monate in türkischer Haft befunden, so der Vorsitzende Richter. Nachdem er 1996 in der Türkei wegen Unterstützung der PKK verurteilt worden war, sei er als anerkannter Asylbewerber nach Deutschland gekommen. In Deutschland sei der Angeklagte nicht vorbestraft.

Strafschärfend sei die herausgehobene Stellung als Regional- und Gebietsleiter sowie die hohe Anzahl der Anschläge der PKK in den vergangenen Jahren gewesen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website