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Cannabis in Bayern: An diesen Orten ist Kiffen künftig verboten


Bayern-Kabinett beschließt
Kiff-Verbot für Volksfeste, Biergärten und Englischen Garten

Von dpa, SK

Aktualisiert am 16.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Münchner OktoberfestVergrößern des BildesAuf der Wiesn ist das Kiffen komplett verboten. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-bilder)
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Jetzt macht die CSU ernst und verbietet das Kiffen, wo sie nur kann. Diese Bereiche in Bayern sind betroffen.

Jetzt ist es fix: In Bayern wird das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten komplett verboten, ebenso im Englischen Garten in München. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen, es setzt damit entsprechende Pläne aus der Vorwoche in die Tat um. Zudem sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, den Cannabis-Konsum in bestimmten Bereichen zu untersagen, beispielsweise in Freibädern und Freizeitparks. Das teilte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nach der Kabinettssitzung in München mit.

 
 
 
 
 
 
 

Ziel: Cannabis-Konsum in Öffentlichkeit begrenzen

"Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz – und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz", sagte sie. Damit schaffe man "klare Verhältnisse trotz eines völlig vermurksten Gesetzes des Bundesgesundheitsministers". Die bundesweite Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April hatte Bayern trotz langen und erbitterten Widerstandes am Ende nicht verhindern können.

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"Im Biergarten werden nur tödliche Drogen genommen"

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hielt nicht lange hinter dem Berg mit dem neuen Beschluss des Kabinetts und postete kurz darauf einen Beitrag auf Instagram: "Bayern stärkt den Kinder- und Jugendschutz. Wir werden das Kiffen in Biergärten und auf Volksfesten verbieten", schrieb er.

Seine Follower reagierten auf diese Nachricht weniger euphorisch. "Wie wäre es auch mit einem Alkoholverbot, um den Kinder- und Jugendschutz zu verstärken?", kommentiert ein Nutzer. Ein anderer schreibt: "Aber in Biergärten und auf Volksfesten darf weiterhin geraucht werden? Das ist ebenso schädlich für Kinder und obendrauf eine Geruchsbelästigung." Ein weiterer User kommentiert in Anspielung auf den Bierkonsum: "Im Biergarten werden nur tödliche Drogen genommen."

Rechtssicherheit für Gastwirte und Biergartenbetreiber

Laut Cannabisgesetz des Bundes ist das Kiffen unter anderem in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten – was faktisch schon ein Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber bedeutet, weil sich dort regelmäßig auch Kinder und Jugendliche aufhalten. Volksfestbetreiber und Schausteller hatten gleichwohl eine Regelungslücke beklagt.

Außerdem sollen Cannabis-Produkte in Bayern grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden, das ohnehin in Innenräumen unter anderem von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Zudem will die Staatsregierung das Kiffen sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten – und vor allem auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten.

Das Verbot soll neben dem Verbrennen auch für das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten gelten. Damit schaffe man auch Rechtssicherheit für Gastwirte und Biergartenbetreiber, denn die Vorgaben im Bundesgesetz seien völlig unzureichend und nicht praxistauglich.

CSU erwartet weitere Schutzzonen für Kinder und Jugendliche von der Stadt

Manuel Pretzl, Fraktionsvorsitzender der CSU/FW-Fraktion im Münchner Stadtrat, begrüßte am Dienstag die Entscheidung aus dem bayerischen Kabinett: Manuel Pretzl, CSU/FW-Fraktionsvorsitzender: "Ich finde es gut, dass die Stadt selbst entscheiden kann, wo geschützte Bereiche notwendig sind", wird Pretzl in einer Mitteilung zitiert. Er erwarte, dass die Stadtverwaltung dem Stadtrat so bald wie möglich einen Vorschlag unterbreite, der Kinder und Jugendliche vor passivem Kiffen schütze.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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