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Bayern: Polizei nutzt Corona-Gästelisten für Ermittlungen


Kritik an Behörden
Polizei nutzt Corona-Gästelisten von Restaurants für Ermittlungen

Von dpa, t-online, vss

Aktualisiert am 17.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Ein besuchtes Münchner Restaurant in der Corona-Krise: Vor Ort müssen sich Besucher in eine Gästeliste eintragen.Vergrößern des BildesEin besuchtes Münchner Restaurant in der Corona-Krise: Vor Ort müssen sich Besucher in eine Gästeliste eintragen. (Quelle: Lindethaler/Archivbild/imago-images-bilder)
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Wer in einem Restaurant essen will, muss für den Fall einer Corona-Infektion seine Kontaktdaten für das Gesundheitsamt hinterlegen. Doch auch die Polizei nutzt diese Listen – obwohl die Verordnung das nicht vorsieht.

Die bayerische Polizei greift bei Ermittlungen auf Gästedaten von Restaurants zurück. In mindestens zehn Fällen haben Polizisten im Freistaat bislang solche Daten genutzt, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den zehn bayerischen Polizeipräsidien sowie dem Landeskriminalamt ergab.

Eigentlich sollen die Kontaktdaten der Gäste nur der Verfolgung von Infektionsketten im Zuge der Corona-Pandemie dienen. Doch in Ober- und Mittelfranken wurden solche Daten etwa auch für Ermittlungen zu versuchten Tötungsdelikten herangezogen, wie Sprecher der beiden Präsidien mitteilten.

Rechtlich sei der Zugriff auf Gästedaten durchaus erlaubt, stellte ein Sprecher des Polizeipräsidiums in Augsburg klar. Auch wenn die Daten grundsätzlich nur für den eigentlichen Zweck genutzt werden dürften, sei für die Aufklärung von Straftaten eine "Zweckänderung" möglich. Die Strafprozessordnung sehe "Ermittlungen jeglicher Art" vor, was auch die Auswertung und Nutzung einer "Corona-Gästeliste" betreffe.

Thomas Geppert, Leiter des Gaststättenverbands Dehoga, fordert nun eine klare Richtlinie für den Gebrauch der Personendaten, berichtet der BR. Die Registrierung beim Restaurantbesuch sei ausschließlich für die Benachrichtigung durch das Gesundheitsamt im Falle einer Corona-Infektion angedacht gewesen. Das sei fest versprochen worden.

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Auch Thomas Petri, bayerischer Landesbeauftragter für Datenschutz, sieht den Gebrauch kritisch, wie der BR weiter berichtet. Die Verordnung für Infektionsschutzmaßnahmen besagt, dass die Daten nicht an andere Behörden, sondern nur an die zuständigen Gesundheitsämter gegeben werden dürfen. Die Nutzung für Polizeiermittlungen stehe damit im Widerspruch zum Strafgesetz. Wichtig sei deshalb eine bundesweite Regelung, "ein Bundesgesetz".

Auch Kritik an niedersächsischen Behörden

Bereits im April hatte es Kritik an dem Vorgehen in Niedersachsen gegeben. Damals waren die Kontaktdaten von unter Quarantäne stehenden Menschen an die Polizei weitergeleitet worden. Wie der NDR berichtete, begründeten die Behörden das Vorgehen damit, dass die Polizei sicherstellen müsste, dass die Quarantäne eingehalten wird. Nach Ablauf der Quarantäne müssten die Daten jedoch gelöscht werden, hieß es.

Schon damals hatte die Datenschutzbeauftragte in Niedersachsen, Barbara Thiel, Kritik an der Handhabung geübt. "Das ist eine Rechtsgrundlage, die wir für viel zu allgemein halten, denn es geht hier um Gesundheitsdaten, dafür braucht es eine spezialgesetzliche Grundlage", wird sie vom NDR zitiert.

Verwendete Quellen
  • BR: "Corona-Gästelisten: Polizei sieht für Fahndung Daten ein"
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