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Roaming-Gebühren in der EU jetzt günstiger


Für EU-Reisende
Telefonieren, Surfen und SMS-Versand ist auf Reisen jetzt günstiger

Von t-online
Aktualisiert am 19.04.2016Lesedauer: 2 Min.
Im EU-Ausland fallen Roaming-Gebühren bis spätestens 15. Juni 2017 weg.Vergrößern des BildesIm EU-Ausland fallen Roaming-Gebühren bis spätestens 15. Juni 2017 weg. (Quelle: MITO/imago-images-bilder)
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Die Abschaffung der Roaming-Gebühren für Mobilfunkverbindungen ab Juni 2017 ist längst beschlossene Sache. Deutsche Anbieter haben die Gebühren zum Teil vorzeitig abgeschafft, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Mobilfunkkunden sollten prüfen, ob sich das für sie lohnt.

Nach einem sind ab dem 15. Juni 2017 Roaming-Zuschläge für Anrufe, SMS und Internetzugang in den 28 Mitgliedstaaten der EU sowie Norwegen, Island und Liechtenstein verboten. Für eine Übergangszeit gelten ab dem 30. April 2016 bestimmte Obergrenzen: Ausgehende Anrufe dürfen dann höchsten 5 Cent netto pro Minute teurer sein als in Deutschland. Für eine SMS sind es 2 Cent netto und bei mobiler Internetnutzung sind es 5 Cent netto je Megabyte, die ein Anbieter aufschlagen darf.

Die drei großen Mobilfunkanbieter in Deutschland haben ihre Tarife schon angepasst und die Roaming-Gebühren zum Teil komplett gestrichen. Um davon zu profitieren, müssen Nutzer allerdings oft einen neuen Vertrag abschließen oder ihren alten Vertrag verlängern, inklusive entsprechender Mindestvertragsdauer.

Deutsche Telekom

Bei der Deutschen Telekom fallen in den MagentaMobil-Tarifen S, M und L für Neukunden und Vertragsverlängerer ab dem 19. April 2016 keine Roaming-Gebühren mehr an. Allerdings erhöht die Telekom die Tarife um 5 Euro pro Monat. Sie beinhalten dafür zusätzlich mehr Datenvolumen und die kostenlose Nutzung aller Telekom-Hotspots in Deutschland.

O2

Bei O2 sind die Roaming-Gebühren in den All-in-Tarifen L, XL und Premium seit Februar 2016 ohne Aufpreis enthalten. Bei anderen Tarifen kann eine EU-Roaming-Flat für 4,99 Euro pro Monat dazu gebucht werden. Darüber hinaus bietet O2 zum 30. April die Tagesoption "EU Day Pack" an, die sich an Kunden wendet, die nur gelegentlich oder für eine kurze Zeit im Ausland sind. Für 2,99 Euro pro Tag enthält das Paket 25 Minuten Telefonate (ein- und ausgehend), 25 SMS und 50 MB Datenvolumen.

Vodafone

Vodafone hat die Extragebühren für Mobilfunkverbindungen für Neukunden und Vertragsverlängerer in den "Red"-Tarifen sowie dem Smart-L-Tarif zum 14. April 2016 abgeschafft. Die Verträge werden nicht teurer. Bei Prepaid-Kunden fallen die Roaming-Zuschläge Ende April weg, sofern die Nutzer einen Smartphone-Tarif mit Datenpaket nutzen.

Prüfen, ob sich Neuvertrag oder Vertragsverlängerung lohnen

Mobilfunkkunden sollten ausrechnen, ob sich ein Vertrag mit enthaltenen Roaminggebühren für sie lohnt. Ein regelmäßiger Aufpreis von 5 Euro ist nur dann sinnvoll, wenn pro Monat mindestens 100 Minuten im EU-Ausland telefoniert werden oder 250 SMS verschickt werden bzw. eine Kombination aus beidem. Auf eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten gerechnet, müssen Kunden im EU-Ausland schon fast 40 Stunden telefonieren oder 6000 SMS verschicken.

Aufgepasst: Für Handytelefonate vom Heimatland an eine ausländische Mobilfunknummer gelten diese Regelungen nicht. Dafür können die Anbieter höhere Preise nehmen. Außerdem entfallen die Roaming-Kosten für die Internetnutzung nur, solange das vertraglich vereinbarte Datenvolumen nicht aufgebraucht ist. Surft der Kunde darüber hinaus weiter, werden ihm bis Juni 2017 zusätzlich Gebühren berechnet (maximal 5 Cent pro MB).

Telefonieren und Surfen in der Schweiz

Aufpassen müssen Mobilfunkkunden zum Teil in der Schweiz. Bei Vodafone gehört die Schweiz nicht zur EU-Tarifzone, hier werden also weiterhin Roaming-Gebühren fällig. Anders ist es bei O2 und der Deutschen Telekom, sie zählen die Schweiz zur EU-Tarifzone dazu.

Roaming-Gebühren auch später noch möglich

Das EU-Parlament hat den Anbietern übrigens eine Hintertür offen gehalten. Sollten sie ihre Kosten durch die Abschaffung der Roaming-Gebühren nachweislich nicht decken und beweisen, dass sich dies auf die Inlandspreise auswirkt, sind minimale Aufschläge auch nach dem 15. Juni 2017 bei Mobilfunkverbindungen im EU-Ausland möglich. Diese müssen jedoch von den nationalen Regulierungsbehörden genehmigt werden.

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